Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Blumenholz zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 06.10.2020 der
Gemeindevertretung Blumenholz empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Blumenholz
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blumenholz hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung
M-V in ihrer Sitzung am 11.02.2021 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Beschluss 21/2020/03
festgestellt.
Die Gemeindevertretung Blumenholz hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer
Sitzung am 11.02.2021 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 mit Beschluss Nr. 22/2020/03
Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 15.03.2021
bis zum 13.04.2021 während der Dienststunden ( Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich
von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr ) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der
Finanzverwaltung Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.
Lange-Marquart
Leiterin Finanzverwaltung