Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.12.2018

17.02.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 18.11.2019 der Gemeindevertretung Blumenholz empfohlen, den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Blumenholz festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2018 zu entlasten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blumenholz hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 13.02.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Beschluss 002/2020/03 festgestellt.

Die Gemeindevertretung Blumenholz hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 13.02.2020 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 mit Beschluss Nr. 001/2020/03 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 03.03.2020 bis 24.03.2020 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr ) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Finanzverwaltung Zimmer 37 öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Lange-Marquart
Leiterin Finanzverwaltung

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