Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Godendorf zum 31.Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 03.03.2026 der Gemeindevertretung Godendorf empfohlen, den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Godendorf festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2022 zu entlasten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Godendorf hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 13.04.2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit Beschluss 005/2026/06 festgestellt.
Die Gemeindevertretung Godendorf hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 13.04.2026 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 mit Beschluss Nr. 006/2026/06 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 20.07.2026 bis 27.07.2026 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.
C.Knopf
Leiterin Finanzverwaltung