Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31.12.2022

21.07.2026

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 03.03.2026 der Gemeindevertretung Möllenbeck empfohlen, den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Möllenbeck festzustellen und die Bürgermeisterin für das HHJ 2022 zu entlasten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Möllenbeck hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 24.03.2026 den Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit Beschluss 003/2026/11 festgestellt.

Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 24.03.2026 der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2022 mit Beschluss Nr. 004/2026/11 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 22.07.2026 bis 29.07.2026 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.

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Leiterin Fachbereich Finanzen

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