Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 21.10.2021 den Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit Beschluss 001/2021/15 festgestellt.
Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 21.10.2021 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 mit Beschluss Nr. 002 /2021/15 Entlastung nicht erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 22.11.2021 bis 14.12.2021 während der Dienststunden ( Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr ) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Finanzverwaltung Zimmer 37 öffentlich aus und kann nach Terminabsprache eingesehen werden.
Lange-Marquart
Leiterin Finanzverwaltung