Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 08.04.2025 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow festzustellen und die Bürgermeisterin für das HHJ 2021 zu entlasten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 24.07.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 mit Beschluss Nr. 011/2025/15 festgestellt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 24.07.2025 der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 mit Beschluss Nr. 012/2025/15 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 23.10.2025 bis 29.10.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.
C.Knopf
Leiterin Finanzverwaltung