Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2018

26.02.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 17.12.2019 der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow empfohlen, den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2018 zu entlasten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 20.02.2020 den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Beschluss 002/2020/15 festgestellt.

Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat gemäß § 60 Absatz 5 Kommunalverfassung M-V in ihrer Sitzung am 20.02.2020 dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 mit Beschluss Nr. 001/2020/15 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 liegt mit seinen Anlagen in der Zeit vom 03.03.2020 bis 24.03.2020 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag  zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr ) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz in der Finanzverwaltung Zimmer 37 öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Lange-Marquart
Leiterin Finanzverwaltung

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