Die Gemeindevertretung Userin hat in ihrer Sitzung am 20.12.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Koch’scher Hof“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ erfolgen. Der räumliche Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Koch’scher Hof“ der Gemeinde Userin umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Userin, Flur 2: Flurstücke: 17/2, 17/3, 51/12 und 51/13 jeweils teilweise. Die Größe umfasst ca. 0,22 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Einzelnen begrenzt:
- im Norden durch das bebaute Grundstück Bauernende 11
- im Süden durch das bebaute Grundstück Bauernende 17
- im Osten durch Gartenflächen, die wiederum an die Feldmark angrenzen
- im Westen durch die Straße Bauernende
Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 03.02.2020 bis 04.03.2020
im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten :
Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Userin, den 30.01.2020
Axel Malonek
Bürgermeister