Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Blankensee

21.12.2021

Das Bodenordnungsverfahren Blankensee, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gem.
§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
(LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:

1. Die Ausführung des Bodenordnungsplans ist erfolgt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Bodenordnungsverfahren zu
berücksichtigen sind.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind damit erledigt.
Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG wird die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst.
Ggf. noch bestehende Rechte und Pflichten der Teilnehmergemeinschaft wurden von der Gemeinde
Blankensee übernommen.
Die Gemeinde Blankensee hat die in § 150 FlurbG aufgeführten Verfahrensunterlagen erhalten.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter Bekanntmachung
Widerspruch beim Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte,
Neustrelitzer Straße 120 (Haus G), 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift
eingelegt werden.

Neubrandenburg, den 12.10.2021

Schwenn
Staatl. Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
- Flurneuordnungsbehörde -

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.