Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln zum Waldbrandschutz

06.03.2024

Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück. Der Grund ist, dass Gewitter bei uns in der Regel mit Niederschlag einhergehen und so einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden. Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 Meter) darf kein Feuer entzündet werden,
  • nicht im Wald und in der Feldflur rauchen und keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen.
  • Aus betrieblichen Gründen anzulegende Feuer, im oder am Wald, sind bei der Forstbehörde und der Feuerwehrleitstelle mindestens 24 Stunden vorher anzuzeigen; Brandschutzauflagen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Befahren von nicht öffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trokenen Wiesen sind zu unterlassen.
  • Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jede/r Bürger/in für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.

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