4. Änderungssatzung der Gemeinde Blumenholz zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

06.07.2023

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Blumenholz in ihrer Sitzung am 25.05.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Blumenholz über die Erhebung von Gebühren zu Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel vom 12.12.2006, zuletzt geändert am 29.06.2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:
(a) Absatz 3 erhält die folgende Fassung:

(3) Die Gebühr wird nach den umzulegenden Beiträgen des Wasser- und
Bodenverbandes auf Grundlage des Beitragsbuches der Gemeinde Blumenholz
festgesetzt. Der Beitrag bemisst sich nach dem Durchschnitt der tatsächlichen Kosten
der vorangegangenen Haushaltsjahre auf der Grundlage des gültigen Beitragsbuches
des Wasser und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“. Die Gebührenhöhe
berechnet sich nach Gebühreneinheiten, die von der Größe der Grundstücke
abhängen, wie folgt:

Fläche insgesamt bis 5.000 m2 = 0,5 Gebühreneinheiten
                             ab 5.000 m2 = Fläche des Grundstücks in ha multipliziert mit
                                                     dem Wert für eine Gebühreneinheit

(b) Absatz 4 erhält folgende Fassung:

(4) Der Gebührensatz je Gebühreneinheit beträgt 7,85 €.

Artikel 2
Die 4. Änderungssatzung der Gemeinde Blumenholz über die Erhebung von Gebühren zu Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel" tritt rückwirkend vom 01.01.2023 in Kraft.

Blumenholz, den 25.05.2023                                           

Ave
Bürgermeister

HINWEIS:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Blumenholz, den 06.07.2023                                           

Ave
Bürgermeister

HINWEIS:

Gegen die am 06.06.2023 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt angezeigte 4.Änderungssatzung der Gemeinde Blumenholz wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht.

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