Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde

13.12.2019

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass jeder Bürger Widerspruch gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben kann.

Dieses Recht haben Betroffene in nachfolgenden Fällen:

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
    (§ 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58c Abs. 1 Satz des Soldatengesetzes)
  2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
    (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2)
  3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
    (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG)
  4. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
    (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG)
  5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
    (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)

Der Widerspruch gegen die Datenübermittlungen ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet werden. Er kann schriftlich oder persönlich beim Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz eingelegt werden. Wenn Sie von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, haben Sie die Möglichkeit, den bereitgestellten Vordruck ausgefüllt und unterschrieben an das Amt Neustrelitz-Land zurückzusenden.

Nach Eingang Ihres Widerspruches wird der im Melderegister gespeicherte Datensatz mit einer Übermittlungssperre belegt; eine gesonderte Rückmeldung über diese Speicherung erhalten Sie hierüber von uns nicht.

Der Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten ist nur einmal erforderlich, da die Übermittlungssperre bis auf Widerruf im Melderegister des Amtes Neustrelitz-Land gespeichert wird.

Links:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr