Bekanntmachung der 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Userin

13.03.2023

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Userin vom 01.03.2023 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Userin vom 10.10.2019, zuletzt geändert durch 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 14.03.2022, erlassen:

Artikel I
Änderung der Hauptsatzung

Der § 1 wird wie folgt gefasst:

§1
Wappen/Flagge/Dienstsiegel

(1) Die Gemeinde Userin führt das folgende Wappen:
„Über blauem Wellenschildfuß, dreigeteilt durch zwei silberne Wellenbalken, gespalten in Rot und Gold; vorn sechs goldene gedeckelte Trinkpokale in 2-2-2 angeordnet; hinten ein schräglinks
liegender schwarzer Baumstamm mit drei rot-goldenen Flammen.“
Die Verwendung des Wappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Bürgermeister.

(2) Die Gemeinde Userin führt eine Flagge. Die Flagge der Gemeinde Userin ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Gelb und Rot gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt,
jeweils ein Drittel der Länge des gelben und des roten Streifens übergreifend, das Gemeindewappen. Die Höhe des Fahnentuches verhält sich zur Länge wie 3 zu 5. Eine von Satz 3-5 abweichende
Ausgestaltung der Flagge für besondere Verwendungszwecke (Wimpel, Banner etc.) bleibt vorbehalten.

(3) Die Gemeinde Userin führt ein Dienstsiegel.
Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen und trägt die Umschrift:
GEMEINDE USERIN • LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE •

Artikel II
Inkrafttreten

Die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Userin, den 13.03.2023

Malonek
Bürgermeister

HINWEIS:

Gegen die am 07.03.2023 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt angezeigte 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Userin wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Userin, den 13.03.2023

Malonek
Bürgermeister

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