Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“ für die Gemeinde Wokuhl-Dabelow

29.02.2024

Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat mit dem Beschluss vom 11.04.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“ beschlossen und das entsprechende B-Plan-Verfahren begonnen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, den Festsetzungen sowie der Begründung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und dem Umweltbericht lag in der Zeit vom 11.11.2019 bis 12.12.2019 öffentlich aus. Die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange wurden am 29.10.2019 zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme der Landesforst M-V über die geplante Waldumwandlung brachte allerdings das Bauvorhaben zum Erliegen. Am 24.03.2023 erfolgte dann sowohl ein Abstimmungstermin, als auch eine Begehung der Herzinsel mit verschiedenen Trägern. Anschließend legte das Planungsbüro einen bearbeiteten Entwurf mit einer deutlichen Verkleinerung des Maßes der baulichen Nutzung vor. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweistufige Regelver-fahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat in ihrer Sitzung am 07.09.2023 die Änderung zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Herzinsel Brückentinsee“ beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wurde am 15.02.2024 gefasst und der Entwurf gebilligt, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht. Dazu sollen die Träger öffentlicher Belange, Behörden, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit beteiligt werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung des Bebauungsplanes.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und dem Umweltbericht liegt in der Zeit vom 04.03.2024 bis 05.04.2024 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:

Montag  09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag  09.00 - 12.00 Uhr
zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.


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17235 Neustrelitz

 

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Fax (03981) 45 75 12

 

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr