Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 16.03.2026 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „ Glasmanufaktur Dalmsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22.05.2026, Az: 1500/2026-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden am 14.07.2026 erfüllt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan dargestellt. In der Planzeichnung erfuhren inhaltlich 2 zeichnerische Festsetzungen eine Änderung. Hierbei handelte es sich dabei um die Beschriftung des SO 1 innerhalb der festgesetzten Sondergebietsflächen SO 1 MANUF, die auf die Bezeichnung SO GH Gesundheit / B Bildung (z. B.: Schulungsräume) und G Gastro (Gastronomie mit Freifläche), welche geändert wurde. In der Planzeichenerklärung wurde die Bezeichnung für das sonstige Sondergebiet SO 1 (§11 BauNVO) – Manufaktur (MANUF) redaktionell auf SO 1 Gesundheit / Bildung / Gastronomie (GH / B / Gastro) geändert.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ tritt mit der Bekanntmachung am 21.07.2026 als Satzung in Kraft.
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