Bekanntmachung Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“, der Gemeinde Kratzeburg

20.07.2026

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 16.03.2026 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „ Glasmanufaktur Dalmsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22.05.2026, Az: 1500/2026-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden am 14.07.2026 erfüllt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan dargestellt. In der Planzeichnung erfuhren inhaltlich 2 zeichnerische Festsetzungen eine Änderung. Hierbei handelte es sich dabei um die Beschriftung des SO 1 innerhalb der festgesetzten Sondergebietsflächen SO 1 MANUF, die auf die Bezeichnung SO GH  Gesundheit / B Bildung (z. B.: Schulungsräume) und G Gastro (Gastronomie mit Freifläche), welche geändert wurde. In der Planzeichenerklärung wurde die Bezeichnung für das sonstige Sondergebiet SO 1 (§11 BauNVO) – Manufaktur (MANUF) redaktionell auf SO 1 Gesundheit / Bildung / Gastronomie (GH / B / Gastro) geändert.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ tritt mit der Bekanntmachung am 21.07.2026 als Satzung in Kraft.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 4 auf dieser Seite.

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