Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Blumenholz
Am 19. März 2023 findet auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 02. April 2023 vorgesehen.
Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Blumenholz am 19. März 2023 auf.