Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“ der Gemeinde Kratzeburg

29.06.2023

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 13.12.2021 als Satzung beschlossene Bebauungsplan „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.09.2022, Az: 2587/2022-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden am 28.06.2023 erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kratzeburg, Flur 5, die Flurstücke 64, 65 und 66. Die Fläche von ca. 057 ha wird wie folgt begrenzt:
im Norden: Wege
im Süden: Wege
im Osten: Kreisstraße
im Westen: Wege

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kratzeburg geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Dr. Guntram Wagner
Bürgermeister

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr