Bekanntmachungen der Gemeinde Blankensee

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05.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Blankensee zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Blankensee in ihrer Sitzung am 30.05.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

12.05.2023

Keine Sprechstunden am 19. Mai 2023 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt am Freitag, dem 19. Mai 2023 geschlossen.

11.05.2023

Härtefallhilfe für Heizkosten kann ab sofort beantragt werden

Bürger und Bürgerinnen, welche im vergangenen Jahr deutlich mehr für das Heizen zahlen mussten, können für gestiegene Heizkosten ab sofort Härtefallhilfe beantragen.

Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Die Hilfe ist für diejenigen vorgesehen, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zum Jahr 2021 hinnehmen mussten.

11.05.2023

Informationen des Wasserzweckverbandes Strelitz

Auch der Wasserzweckverband Strelitz kommt an einer Gebührenerhöhung nicht vorbei

Die Verbandsversammlung des WZV Strelitz tagte am 01.03.2023 um über die neue Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025 zu beraten. Die Bürgermeister der 17 verbandsangehörigen Städte und Gemeinden hatten über die Kalkulationen im Bereich Trinkwasser und Abwasser zu entscheiden.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage, die allerorts steigenden Kosten für Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Art, teilweise eine noch höhere Steigerung als die eigentliche Inflation, hatten eine Gebührenerhöhung unumgänglich gemacht.
Zu diesen Kosten gehören u.a. Energiekosten, Betriebsstoffe, steigende Entsorgungskosten der Klärschlammentsorgung oder auch die Anlagenbetreuung durch Mitarbeiter. Nach intensivem Austausch wurden die Kalkulationen und die dazugehörigen Satzungen beschlossen.

04.05.2023

Der Bürgermeister der Gemeinde Blankensee lädt zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Watzkendorf ein!

Datum: Mittwoch, den 31.05.2023 um 19.00 Uhr
Treffpunkt: Watzkendorf, Hauptstraße 37 bei Johannes Dierks 

27.04.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und den Strafkammern des Landgerichts Neubrandenburg

23.03.2023

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Watzkendorf

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Watzkendorf

09.03.2023

Bekanntmachung des Kataster- und Vermessungsamtes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin für das Vermessungsobjekt:

Gemeinde: Blankensee
Gemarkung: Blankensee
Flur: 20
Flurstück: 2
Lagebezeichnung: Wanzkaer Mühle 1

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

13.01.2023

Wohngeld Plus Gesetz ab 01.01.2023 - zuständige Ansprechpartner im Amt Neustrelitz-Land

Zum 1. Januar 2023 traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Jeder Antrag wird bearbeitet. Das erfordert Zeit.

Um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, werden sich im Amt Neustrelitz-Land ab den 15.Januar 2023 Zuständigkeiten bei der Wohngeldbeantragung  ändern.

10.01.2023

Erneute Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Blankensee

Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 22.03.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Blankensee beschlossen. 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte am 29.03.2022.

06.01.2023

Friedhofssatzung der Gemeinde Blankensee

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI.M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03.Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blankensee vom 30.08.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

06.01.2023

Satzung der Gemeinde Blankensee zur Erhebung von Friedhofsgebühren

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI.M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blankensee vom 30.08.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren erlassen:

06.12.2022

Aufruf zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinden stellen bis zum 01. Mai 2023 eine Vorschlagsliste auf mit doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

06.12.2022

Weisung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Einführung landeseinheitlicher Sirenensignale für das Land MV

Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:

16.09.2022

Die Gemeinde Blankensee bietet Grundstücke in der Gemarkung Blankensee Flur 25, Flurstück 36/1 (Wanzka) zum Verkauf an.

Die Gemeinde Blankensee bietet 4 Grundstücke in der Gemarkung Blankensee, Flur 25, Flurstück 36/1 mit ca. 4.576 m" (Wanzka) zum Verkauf an.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr