Bekanntmachungen der Gemeinde Blumenholz

Bitte geben Sie einen Suchbegriff ein.

  • Jahr
  • Monat
  • Ort
15.11.2021

Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufgrund der §§ 5, 150 ff. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 28.10.2021 die folgende Satzung beschlossen:

12.11.2021

Bekanntmachung über die Berufung der Gemeindewahlleitung

Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlleitung für Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden wie folgt berufen:

05.11.2021

Corona-Schutzimpfaktionen ohne Termin in einzelnen Gemeinden

In den amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz und Möllenbeck finden in den kommenden Wochen

Coronaschutz-Impfaktionen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 statt. Eine Anmeldung ist im Voraus nicht notwendig !

Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist der wirksamste Schutz von COVID-19 und einer Ausbreitung des Virus.

 

14.10.2021

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt - Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Blankensee

Das Bodenordnungsverfahren Blankensee, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gern. § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:

04.10.2021

Bundestags- und Landtagswahl vom 26. September 2021 - Dank an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Bundes- und Landtagswahlen 2021 liegen hinter uns, für viele Beteiligte war es ein spannender, aber auch stressiger Sonntag. Besonders für die in unseren amtsangehörigen Gemeinden berufenen 104 Mitgliedern in den Wahlvorständen, die in den Wahllokalen ehrenamtlich ihren Dienst verrichtet haben.

29.09.2021

Bekanntmachung des Amtes Neustrelitz-Land zum Umgang mit Fundtieren

Der Amtsvorsteher des Amtes Neustrelitz-Land, FB Bau und Ordnung, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz

hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender beauftragter Stelle zu erstatten und es besteht die Möglichkeit, dort das Fundtier abzuliefern:

16.09.2021

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

30.08.2021

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

10.06.2021

Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin - Gemeinde Blumenholz

Vermessungsobjekt:  
Gemeinde: Blumenholz
Gemarkung: Usadel
Flur: 1 
Flurstück: 36/4
Lagebezeichnung: Usadel

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom           16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

17.05.2021

Friedhofsgebührenordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 33 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

17.05.2021

Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirchen zu Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

03.05.2021

Umfrage des ÖPNV in der Seenplatte: Die Bürger sind gefragt

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte führt ab dem 3. Mai 2021 eine Bürger-Befragung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch. Ausgehend von der Internetseite www.seenplatte-mobil.de können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Erfahrungen, Vorschlägen und Ideen in die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans einbringen.

30.04.2021

Informationen der kreislichen Pflegestützpunkte - ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen für pflegebedürftige Menschen

Seit über einem Jahr leben wir unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Alle Bereiche unseres Alltags sind mehr oder weniger davon betroffen. Dabei sind ältere und pflegebedürftige Menschen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ihre Versorgung und Pflege sicherzustellen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, an deren Realisierung verschiedene Leistungsanbieter und Instanzen mitwirken. So sind auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen im Auftrag der Pflegekassen im Einsatz. Beispielsweise können sie im Haushalt unterstützen, Einkäufe erledigen, Arzt- oder Behördentermine begleiten, vorlesen oder gemeinsame Spaziergänge anbieten.

21.04.2021

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. Mai 2021 Wahlberechtigte aus den oben genannten Wahlgebieten als Mitglieder für die Wahlvorstände in den Gemeinden und für den Briefwahlvorstand im Amt Neustrelitz-Land für die am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahlen sowie Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern vorzuschlagen.
Vorschläge sind bei der Gemeindebehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz oder unter der TelefonNr.: 03981-457534 bzw. 457520 einzureichen. Die Meldung kann auch an die email-Adresse wahl@amtneustrelitz-land.de erfolgen.

15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ab Freitag, den 16.04.2021 umfangreiche Einschränkungen aufgrund der angespannten Lage

Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.