Die Gemeindevertretung Carpin hat in ihrer Sitzung am 08.12.2025 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in folgenden Punkten geändert: Anstelle des allgemeinen Wohngebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Das Leitungsrecht wird entsprechend der Forderung des Wasserzweckverbandes Strelitz auf 6 m Breite festgesetzt, was zu einer Reduzierung des Baufeldes führt. Der geänderte Entwurf wurde von der Gemeindevertretung am 08.12.2025 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ befindet sich im Süden des Ortsteils Carpin südlich der Bundesstraße B198 (Hauptstraße). Der kleine Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ liegt östlich der Goldenbaumer Straße (Kreisstraße MSE92) im nördlichen Teil des Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst Gemarkung Carpin, Flur 11, Flurstücke 36/1, 36/2, 37/4 und 37/5.