Auf Grund des § 21 Absatz 6 Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka den nachstehend zu veröffentlichen Beschluss für den Kirchhof in Thurow am 29.09.2021 gefasst: