Bekanntmachungen der Gemeinde Godendorf

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11.05.2023

Informationen des Wasserzweckverbandes Strelitz

Auch der Wasserzweckverband Strelitz kommt an einer Gebührenerhöhung nicht vorbei

Die Verbandsversammlung des WZV Strelitz tagte am 01.03.2023 um über die neue Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025 zu beraten. Die Bürgermeister der 17 verbandsangehörigen Städte und Gemeinden hatten über die Kalkulationen im Bereich Trinkwasser und Abwasser zu entscheiden.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage, die allerorts steigenden Kosten für Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Art, teilweise eine noch höhere Steigerung als die eigentliche Inflation, hatten eine Gebührenerhöhung unumgänglich gemacht.
Zu diesen Kosten gehören u.a. Energiekosten, Betriebsstoffe, steigende Entsorgungskosten der Klärschlammentsorgung oder auch die Anlagenbetreuung durch Mitarbeiter. Nach intensivem Austausch wurden die Kalkulationen und die dazugehörigen Satzungen beschlossen.

27.04.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und den Strafkammern des Landgerichts Neubrandenburg

01.02.2023

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Godendorf

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Godendorf werden hiermit zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen. Diese findet am Dienstag, dem 14. März 2023 um 18.00 Uhr im Vereinshaus Godendorf/OT Teerofen statt.

01.02.2023

Bekanntmachung des STALU zum Bodenordnungsverfahren Wokuhl-Dabelow

Auslegung der Wertermittlungsergebnisse sowie Entgegennahme von Planwünschen

Im Rahmen des o.g. Bodenordnungsverfahrens (BOV) wurde die Wertermittlung gem. §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind gem. § 44 Abs. 1 FlurbG Grundlage für die Bemessung der Landabfindung der Teilnehmer im Verfahrensgebiet.

Teilnehmer sind gem. § 10 Nr. 1 FlurbG die Eigentümer von Grundstücken im Verfahrens-gebiet sowie Inhaber grundstücksgleicher Rechte. Gem. § 32 FlurbG sind die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die Beteiligten auszulegen und ihnen in einem Anhörungstermin zu erläutern.

31.01.2023

Erneute Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Godendorf

Die Gemeindevertretung Godendorf hat in ihrer Sitzung am 07.02.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Godendorf beschlossen. 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte am 10.03.2022.

13.01.2023

Wohngeld Plus Gesetz ab 01.01.2023 - zuständige Ansprechpartner im Amt Neustrelitz-Land

Zum 1. Januar 2023 traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Jeder Antrag wird bearbeitet. Das erfordert Zeit.

Um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, werden sich im Amt Neustrelitz-Land ab den 15.Januar 2023 Zuständigkeiten bei der Wohngeldbeantragung  ändern.

09.01.2023

Satzung der Gemeinde Godendorf zur Erhebung von Friedhofsgebühren

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI.M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Godendorf vom 15.08.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren erlassen:

09.01.2023

Friedhofssatzung der Gemeinde Godendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI.M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03.Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Godendorf vom 15.08.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

06.12.2022

Aufruf zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinden stellen bis zum 01. Mai 2023 eine Vorschlagsliste auf mit doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

06.12.2022

Weisung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Einführung landeseinheitlicher Sirenensignale für das Land MV

Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:

28.03.2022

Postfach des Amtes Neustrelitz-Land ab 01. April 2022 nicht mehr verfügbar

Die Postfiliale Neustrelitz wird zum 31. März 2022 geschlossen.

10.03.2022

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Godendorf

Die Gemeindevertretung Godendorf hat in ihrer Sitzung am 07.02.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Godendorf beschlossen.

08.03.2022

Bekanntmachung zu den Prüfberichten der überörtlichen Rechnungsprüfung für die amtsangehörigen Gemeinden - Prüfung der Haushaltsjahre 2019/2020

Durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die überörtliche Prüfung des Amtes „Neustrelitz-Land“ gemäß §§ 4, 6 und 7 Kommunalprüfungsgesetz M-V vorgenommen.

07.01.2022

Neue Steuerbescheide für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Für alle amtsangehörigen Gemeinden werden in der 02. Kalenderwoche 2022 neue Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer versendet. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bescheid um einen „Dauerbescheid“ bzw. „Mehrjahresbescheid“ handelt, d.h. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.

23.12.2021

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Godendorf

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung am 11.10.2021 die zweite Satzungsänderung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

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Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr