Bekanntmachungen der Gemeinde Grünow

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26.03.2024

Bekanntmachung des STALU - Biotop- und Lebensraumtypenkartierung inklusive Seen 2024 M-V

Bereich Mecklenburgische Seenplatte im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) soll eine Kartierung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (im Folgenden: LRT) durchgeführt werden. Die Kartiergebiete sind in nachfolgender Karte verzeichnet.

26.03.2024

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2024/2025 der Gemeinde Grünow

Die Gemeindevertretung Grünow hat in ihrer Sitzung am 12.03.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Grünow beschlossen.

18.03.2024

Weiterhin eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes im Amt Neustrelitz-Land

Das Einwohnermeldeamt ist weiterhin bis voraussichtlich zum 30. April 2024 dienstags und donnerstags ohne Terminvereinbarung und freitags nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Da auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist, bitten wir um Nachfragen, Mitteilungen u. ä. auf elektronischem Wege unter info@amtneustrelitz-land.de oder meldeamt@amtneustrelitz-land.de.

07.03.2024

Bekanntmachung zur Wahl am 09.Juni 2024 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses des Amtes Neustrelitz-Land sowie Sitzungstermine zur Zulassung von Wahlvorschlägen und Bestätigung der Wahlergebnisse

Gemäß Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land wurde für Kommunalwahlen ein gemeinsamer Gemeindewahlausschuss für die amtsangehörigen Gemeinden gebildet.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und acht weiteren Beisitzern.

06.03.2024

Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln zum Waldbrandschutz

Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück. Der Grund ist, dass Gewitter bei uns in der Regel mit Niederschlag einhergehen und so einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden. Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

05.03.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grünow

Die nichtöffentliche Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grünow findet am Freitag, dem 22. März 2024 um 19.00 Uhr im Saal der Feuerwehr, Dorfstr. 43, 17237 Grünow statt.

27.02.2024

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 334)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBI. M-V S. 891) i. V. m. § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 06.05.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 410) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

24.01.2024

Besetzung des Gemeindewahlausschusses - Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten

Nach § 1 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung wurden durch die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Neustrelitz-Land übertragen.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzender und acht weiteren Mitgliedern.

Wahlausschussmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, überparteilich und unabhängig aus; sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Auf § 12 Absatz 2 LKWG M-V wird hingewiesen.

Die in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 08. Februar 2024 Wahlberechtigte der oben genannten Wahlgebiete als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.

Vorschläge sind einzureichen bei der Gemeindewahlbehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5 in 17235 Neustrelitz oder telefonisch  (Tel.-Nr.: 03981/45750 ). Diese können aber auch per e-mail an die Adresse: wahl@amtneustrelitz-land.de gesendet werden.

24.01.2024

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden 117 engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

22.12.2023

Kommunale Zusammenarbeit mit dem Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Vollstreckungsangelegenheiten werden ab 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte übernommen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Aufgaben der Vollstreckung werden ab dem 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow übernommen.

13.12.2023

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in den amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586), fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 9. Juni 2024 auf.

08.09.2023

Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung der Gemeinde Grünow für den Ort Ollendorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB

Die von der Gemeindevertretung Grünow in der Sitzung am 06.07.2023 beschlossene Klarstellungssatzung
der Gemeinde Grünow für den Ort Ollendorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird hiermit bekannt gegeben.
Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

31.08.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Gruenow zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Grünow in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

22.05.2023

Satzung der Gemeinde Grünow zur Erhebung von Friedhofsgebühren

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntgabe vom 13. Juli 2011 (GVOBI.M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes M-V vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Grünow vom 11. Mai 2023 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung zur Erhebung von Friedhofsgebühren erlassen:

12.05.2023

Keine Sprechstunden am 19. Mai 2023 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt am Freitag, dem 19. Mai 2023 geschlossen.

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Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr