Bürger und Bürgerinnen, welche im vergangenen Jahr deutlich mehr für das Heizen zahlen mussten, können für gestiegene Heizkosten ab sofort Härtefallhilfe beantragen.
Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Die Hilfe ist für diejenigen vorgesehen, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zum Jahr 2021 hinnehmen mussten.