Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenzieritz

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12.05.2023

Keine Sprechstunden am 19. Mai 2023 im Amt Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land bleibt am Freitag, dem 19. Mai 2023 geschlossen.

11.05.2023

Härtefallhilfe für Heizkosten kann ab sofort beantragt werden

Bürger und Bürgerinnen, welche im vergangenen Jahr deutlich mehr für das Heizen zahlen mussten, können für gestiegene Heizkosten ab sofort Härtefallhilfe beantragen.

Die Unterstützung gilt für "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks. Die Hilfe ist für diejenigen vorgesehen, die 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten zum Jahr 2021 hinnehmen mussten.

11.05.2023

Informationen des Wasserzweckverbandes Strelitz

Auch der Wasserzweckverband Strelitz kommt an einer Gebührenerhöhung nicht vorbei

Die Verbandsversammlung des WZV Strelitz tagte am 01.03.2023 um über die neue Gebührenkalkulation der Jahre 2023-2025 zu beraten. Die Bürgermeister der 17 verbandsangehörigen Städte und Gemeinden hatten über die Kalkulationen im Bereich Trinkwasser und Abwasser zu entscheiden.
Die aktuelle wirtschaftliche Lage, die allerorts steigenden Kosten für Liefer- und Dienstleistungen jeglicher Art, teilweise eine noch höhere Steigerung als die eigentliche Inflation, hatten eine Gebührenerhöhung unumgänglich gemacht.
Zu diesen Kosten gehören u.a. Energiekosten, Betriebsstoffe, steigende Entsorgungskosten der Klärschlammentsorgung oder auch die Anlagenbetreuung durch Mitarbeiter. Nach intensivem Austausch wurden die Kalkulationen und die dazugehörigen Satzungen beschlossen.

05.05.2023

Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Blumenholz

Freiwilliger Landtausch: Blumenholz VII Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Aktenzeichen: 5433.21 / 71 – 012 VII
I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch Blumenholz VII, Gemeinde Blumenholz und Hohenzieritz, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeord­net.

04.05.2023

Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Brandschutz (m/w/d) für das Amt Neustrelitz-Land

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle mit 0,6 einer Vollzeitäquivalenz als Sachbearbeiter/in Brandschutz (m/w/d) im Bereich des Bau- und Ordnungsamtes zu besetzen.

04.05.2023

Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Buchhaltung und Vergabe (m/w/d) für das Amt Neustrelitz-Land

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Sachbearbeiter/in Buchhaltung und Vergabe (m/w/d) im Bereich der Finanzverwaltung zu besetzen.

04.05.2023

Stellenausschreibung Sachbearbeiter/in Personal (m/w/d) für das Amt Neustrelitz-Land

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als Sachbearbeiter/in Personal (m/w/d) im Bereich Zentrale Dienste zu besetzen.

27.04.2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste Schöffenwahl

Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und den Strafkammern des Landgerichts Neubrandenburg

13.01.2023

Wohngeld Plus Gesetz ab 01.01.2023 - zuständige Ansprechpartner im Amt Neustrelitz-Land

Zum 1. Januar 2023 traten umfassende Änderungen im Wohngeld in Kraft. Außerdem wurde Ende 2022 ein zweiter Heizkostenzuschuss eingeführt.

Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen. Jeder Antrag wird bearbeitet. Das erfordert Zeit.

Um die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten, werden sich im Amt Neustrelitz-Land ab den 15.Januar 2023 Zuständigkeiten bei der Wohngeldbeantragung  ändern.

09.01.2023

Erneute Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Hohenzieritz

Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat in ihrer Sitzung am 01.03.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Hohenzieritz beschlossen. 

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung erfolgte am 16.03.2022.

06.12.2022

Aufruf zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinden stellen bis zum 01. Mai 2023 eine Vorschlagsliste auf mit doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

06.12.2022

Weisung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Einführung landeseinheitlicher Sirenensignale für das Land MV

Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:

08.11.2022

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee
über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufgrund der §§ 5, 150 ff. der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 27.10.2022 die folgende Satzung beschlossen:

08.11.2022

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee   - Abwassergebührensatzung -

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 27.10.2022 folgende Satzung beschlossen:

04.11.2022

Satzung über die Hausnummerierung in der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in Verbindung mit dem § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch und dem § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenzieritz vom 06.09.2022 nachfolgende Satzung erlassen:

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Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr