Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenzieritz

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26.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und Bürgermeisterwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 27. März 2024 die Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und Bürgermeisterwahlen in den 11 amtsangehörigen Gemeinden am 09. Juni 2024 zugelassen.
Sie werden hiermit gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V, S. 586 ) öffentlich bekannt gegeben.

15.04.2024

Weiterhin eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes sowie der Abt. Steuern im Amt Neustrelitz-Land

Das Einwohnermeldeamt ist weiterhin bis voraussichtlich zum 30. April 2024 dienstags und donnerstags ohne Terminvereinbarung und freitags nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Da auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist, bitten wir um Nachfragen, Mitteilungen u. ä. auf elektronischem Wege unter info@amtneustrelitz-land.de oder meldeamt@amtneustrelitz-land.de.

In der Zeit vom 22.04. bis 26.04.2024 ist die Steuerabteilung des Amtes Neustrelitz-Land aus technischen Gründen geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit ist in diesem Zeitraum ebenfalls nicht gegeben.

Bei dringenden Angelegenheiten bitten wir um eine entsprechende Mail an info@amtneustrelitz-land.de.

09.04.2024

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Solarpark Hohenzieritz“ der Gemeinde Hohenzieritz

Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat am 16.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes durch Beschluss eingeleitet. In ihrer Sitzung am 13.02.2024 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der Geltungsbereich wird in der Übersichtskarte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Energiepark Hohenzieritz GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH, beabsichtigt in der Gemeinde Hohenzieritz die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

26.03.2024

Bekanntmachung des STALU - Biotop- und Lebensraumtypenkartierung inklusive Seen 2024 M-V

Bereich Mecklenburgische Seenplatte im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) soll eine Kartierung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (im Folgenden: LRT) durchgeführt werden. Die Kartiergebiete sind in nachfolgender Karte verzeichnet.

07.03.2024

Bekanntmachung zur Wahl am 09.Juni 2024 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses des Amtes Neustrelitz-Land sowie Sitzungstermine zur Zulassung von Wahlvorschlägen und Bestätigung der Wahlergebnisse

Gemäß Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land wurde für Kommunalwahlen ein gemeinsamer Gemeindewahlausschuss für die amtsangehörigen Gemeinden gebildet.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und acht weiteren Beisitzern.

06.03.2024

Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Blumenholz

Freiwilliger Landtausch: Blumenholz IX Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Aktenzeichen: 5433.21 / 71 – 012 IX
I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch Blumenholz IX, Gemeinde Blumenholz und Hohenzieritz, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeord­net.

06.03.2024

Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln zum Waldbrandschutz

Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück. Der Grund ist, dass Gewitter bei uns in der Regel mit Niederschlag einhergehen und so einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden. Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

27.02.2024

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 334)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBI. M-V S. 891) i. V. m. § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 06.05.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 410) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

24.01.2024

Besetzung des Gemeindewahlausschusses - Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten

Nach § 1 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung wurden durch die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Neustrelitz-Land übertragen.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzender und acht weiteren Mitgliedern.

Wahlausschussmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, überparteilich und unabhängig aus; sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Auf § 12 Absatz 2 LKWG M-V wird hingewiesen.

Die in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 08. Februar 2024 Wahlberechtigte der oben genannten Wahlgebiete als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.

Vorschläge sind einzureichen bei der Gemeindewahlbehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5 in 17235 Neustrelitz oder telefonisch  (Tel.-Nr.: 03981/45750 ). Diese können aber auch per e-mail an die Adresse: wahl@amtneustrelitz-land.de gesendet werden.

24.01.2024

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden 117 engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

08.01.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft "Westufer Lieps" Hohenzieritz

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft "Westufer Lieps" findet am Donnerstag, dem 25. Januar 2024 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum in Hohenzieritz statt (es ist keine öffentliche Veranstaltung, nur Mitglieder sind zugelassen).

22.12.2023

Kommunale Zusammenarbeit mit dem Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Vollstreckungsangelegenheiten werden ab 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte übernommen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Aufgaben der Vollstreckung werden ab dem 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow übernommen.

13.12.2023

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in den amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586), fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 9. Juni 2024 auf.

08.12.2023

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufgrund der §§ 5, 150 ff. der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650) nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 19.10.2023 die folgende Satzung beschlossen:

08.12.2023

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 19.10.2023 folgende Satzung beschlossen:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.