Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung des Landes MV dürfen die Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.
Es ist jährlich ein Spendenbericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.