Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan dargestellt. Das Plangebiet umfasst die vorhandenen land- und wasserseitig genutzten Flächen des Sportboothafens einschließlich der für die Errichtung des neuen Sanitär-gebäudes und der Erweiterung der Steganlagen notwendigen Flächen. Der angrenzende Uferweg wurde mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes setzt sich aus 2 Teilflächen zusammen. Die Teilfläche 1 mit den im Stadtgebiet Wesenberg liegenden Flächen umfasst eine Fläche von ca. 3.943 m² und folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteilflächen in der Flur 32 / Gemarkung Wesenberg: Flurstück 9 und Teilflächen der Flurstücke 1, 2 und 3. Die Teilfläche 2 mit den im Gemeindegebiet Userin liegenden Flächen des Woblitzsees umfasst eine Fläche von ca. 5.465 m². Im Einzelnen betroffen sind Teilflächen des Flurstücks 1/2 in der Flur 7, Gemarkung Groß Quassow.