Die Gemeindevertretung der Gemeinde Userin hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in
der öffentlichen Sitzung am 20.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Useriner Mühle" der Gemeinde
Userin zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach §4 BauNVO beschlossen.