Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.