Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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05.02.2026

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Dalmsdorf“ - Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark Dalmsdorf“ mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt. Es wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Neustrelitz-Land. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an den Planungen zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

03.02.2026

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Goldenbaumer Straße“, für die Gemeinde Carpin

Die Gemeindevertretung Carpin hat in ihrer Sitzung am 08.12.2025 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in folgenden Punkten geändert: Anstelle des allgemeinen Wohngebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Das Leitungsrecht wird entsprechend der Forderung des Wasserzweckverbandes Strelitz auf 6 m Breite festgesetzt, was zu einer Reduzierung des Baufeldes führt. Der geänderte Entwurf wurde von der Gemeindevertretung am 08.12.2025 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ befindet sich im Süden des Ortsteils Carpin südlich der Bundesstraße B198 (Hauptstraße). Der kleine Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ liegt östlich der Goldenbaumer Straße (Kreisstraße MSE92) im nördlichen Teil des Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst Gemarkung Carpin, Flur 11, Flurstücke 36/1, 36/2, 37/4 und 37/5.

02.02.2026

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“, im Ortsteil Neuhof für die Gemeinde Blankensee

Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 26.11.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“, im Ortsteil Neuhof und die Begründung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“ liegt westlich des Dorfkernes von Neuhof, in Höhe der Straßenkreuzung. Der Geltungsbereich der 1. Änderung „Neuhof Mitte“ befindet sich in der westlichsten Ecke des Planungsbereichs der wirksamen Satzung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“. Er umfasst das Flurstück 43 (teilweise) der Flur 21, Gemarkung Blankensee.

31.01.2026

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grünow

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Grünow am Freitag, den 20.02.2026, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grünow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

30.01.2026

Stellenausschreibung Sachbearbeitung Systemadministration/Digitalisierung (w/m/d)

Für den Fachbereich Zentrale Dienste schreibt das Amt Neustrelitz-Land zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle mit mindestens 32 Wochenstunden (Vollzeit möglich) als

Sachbearbeitung Systemadministration / Digitalisierung (m/w/d)            aus.

29.01.2026

Satzung der Gemeinde Hohenzieritz zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Hohenzieritz in ihrer Sitzung am 27.11.2025 folgende Satzung:

28.01.2026

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Hohenzieritz

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft "Westufer Lieps" Hohenzieritz am Freitag, den 06.02.2026, in das Gemeindezentrum Hohenzieritz, Schulstraße 1

20.01.2026

Bekanntmachung des Beschlusses über den 1. Nachtragshaushalt 2025 der Gemeinde Möllenbeck

Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 19.05.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für die Gemeinde Möllenbeck beschlossen. 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. 

08.01.2026

Bekanntmachung der Vermessungsingenieurin Kathi Schwarzkopp zur Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Gemeinde: Blankensee
Gemarkung: Blankensee
Flur: 31
Flurstück: 16/1

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

07.01.2026

Satzung der Gemeinde Möllenbeck zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Möllenbeck in ihrer Sitzung am 17.12.2025 folgende Satzung:

19.12.2025

Satzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 17.12.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Godendorf zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung am 12.12.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Blumenholz zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Blumenholz in ihrer Sitzung am 11.12.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Userin zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Userin in ihrer Sitzung am 26.11.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Carpin zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Carpin in ihrer Sitzung am 08.12.2025 folgende Satzung:

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