Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Carpin zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Carpin festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 19.12.2024 folgende Satzung erlassen:

09.01.2025

Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2021 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Blankensee festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

09.01.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Blumenholz festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine überörtliche unvermutete Prüfung der Einzahlungskasse Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 07.November 2024 durchgeführte unvermutete Prüfung der Einzahlungskasse Einwohnermeldeamt des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine örtliche unvermutete Kassenprüfung der Amtskasse des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 07.November 2024 durchgeführte unvermutete Prüfung der Amtskasse des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

07.01.2025

Bekanntmachung über eine überörtliche unvermutete Kassenprüfung des Amtes Neustrelitz-Land

Entsprechend § 10 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 6. April 1993 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M–V S. 154, 183) liegt der Bericht über die am 18. Juni 2024 durchgeführte überörtliche unvermutete Kassenprüfung des Amtes Neustrelitz-Land zur Einsichtnahme vom 07.01. bis 14.01.2025 während der Dienststunden (Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Dienstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr) im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz im Fachbereich Finanzen, Zimmer 37 öffentlich aus und kann nachTerminabsprache eingesehen werden.

20.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Blumenholz

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Blumenholz vom 12.12.2024 folgende Satzung erlassen:

20.12.2024

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Berichtigung (GVOBl. M-V 2024 S. 351), in Verbindung mit dem § 1 Abs. 1 und § 25 Grundsteuergesetz vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294), und des § 1 des Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit der Gemeinden für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer und zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze (GemGrStZustÜHebG M-V) vom 18. Dezember 1995 (GVOBl. M-V S. 658), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. Dezember 2023 (GVOBl. M-V S. 924, 927), sowie des § 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 vom 27. März 2024 (BGBl. I S. 108), und des Gesetzes zur Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer auf die Gemeinden vom 5. August 1991 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 19.12.2024 folgende Satzung erlassen:

19.12.2024

Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Blankensee (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 26.11.2024 die neue Satzung der Gemeinde Blankensee über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Blankensee beschlossen.

19.12.2024

Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Klein Vielen (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 29. April 2024 die neue Satzung der Gemeinde Klein Vielen über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Klein Vielen beschlossen.

19.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Möllenbeck

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Möllenbeck vom 18.11.2024 folgende Satzung erlassen:

19.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow vom 05.12.2024 folgende Satzung erlassen:

19.12.2024

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Userin

Auf Grund des §5 der Kommunalverfassung des Lande Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S.351) und der §§1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S.146), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S.1162), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Userin vom 27.11.2024 folgende Satzung erlassen:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.