Bekanntmachungen der Gemeinde Blumenholz

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12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

04.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Blumenholz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Blumenholz vom 18.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

27.08.2024

Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Blumenholz (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 23. Mai 2024 die neue Satzung der Gemeinde Blumenholz über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
Blumenholz/Usadel beschlossen.

27.08.2024

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt zur Ausführungsanordnung Freiwilliger Landtausch Blumenholz IX

  1. Im Freiwilligen Landtausch Blumenholz IX wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).
  2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 20.08.2024 festgesetzt.
04.07.2024

Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31.12.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Blumenholz zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Blumenholz empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Blumenholz festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.

02.07.2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über unbesetzte Mandate in der Gemeindevertretung Blumenholz

Gemäß § 46 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Mikel Mahn als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Blumenholz und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft Blumenholz Entwickeln frei.

25.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow

Am 24. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow fest.

18.06.2024

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

13.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Am 12. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden fest.

30.05.2024

Wahlbekanntmachung für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

 

Am 09. Juni 2024 finden

-          in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und

-          in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

           Kommunalwahlen  statt.

Gewählt werden in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

-               die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

-               der Kreistag

-               die Gemeindevertretung

-               die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister

 Alle Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

24.05.2024

Informationen zur Briefwahl anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Wer aus persönlichen Gründen nicht direkt am 09. Juni 2024 wählen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wer mittels Briefwahl vor Ort wählen möchte, kann dies bei der Gemeindewahlbehörde tun. Das Briefwahllokal befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 27 und ist bis 07. Juni 2024 , 18.00 Uhr. Es hat keinen barrierefreien Zutritt.

08.05.2024

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die verbundenen Wahlen am 09. Juni 2024

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

26.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und Bürgermeisterwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 27. März 2024 die Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und Bürgermeisterwahlen in den 11 amtsangehörigen Gemeinden am 09. Juni 2024 zugelassen.
Sie werden hiermit gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V, S. 586 ) öffentlich bekannt gegeben.

26.03.2024

Bekanntmachung des STALU - Biotop- und Lebensraumtypenkartierung inklusive Seen 2024 M-V

Bereich Mecklenburgische Seenplatte im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) soll eine Kartierung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (im Folgenden: LRT) durchgeführt werden. Die Kartiergebiete sind in nachfolgender Karte verzeichnet.

07.03.2024

Bekanntmachung zur Wahl am 09.Juni 2024 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses des Amtes Neustrelitz-Land sowie Sitzungstermine zur Zulassung von Wahlvorschlägen und Bestätigung der Wahlergebnisse

Gemäß Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land wurde für Kommunalwahlen ein gemeinsamer Gemeindewahlausschuss für die amtsangehörigen Gemeinden gebildet.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und acht weiteren Beisitzern.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.