Bekanntmachungen der Gemeinde Blumenholz

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13.12.2022

Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeister/in und zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Blumenholz am 19. März 2023 - Sitzungstermine Gemeindewahlausschuss

Zur Prüfung und Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Blumenholz tagt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, dem 10. Januar 2023, um 17.00 Uhr.

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt in der Sitzung am Montag, dem 20. März 2023, um 16.00 Uhr.

Im Falle einer Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erfolgt die Feststellung dieses Wahlergebnisses am Montag, dem 03. April 2023, um 16.00 Uhr.

13.12.2022

Wahlbekanntmachung für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der Blumenholz am 19. März 2023

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der  Gemeinde Blumenholz

Gemäß § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Blumenholz auf.

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2022 findet die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung

am 19. März 2023 statt.

13.12.2022

Wahlbekanntmachung zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/in am 19. März 2023 in der Gemeinde Blumenholz

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Blumenholz

Am 19. März 2023 findet auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 02. April 2023 vorgesehen.

Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Blumenholz  am 19. März 2023 auf.

06.12.2022

Aufruf zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024 bis 2028

Im Jahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 gewählt. Gesucht werden Haupt- und Ersatzschöffen, die am Amtsgericht oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeinden stellen bis zum 01. Mai 2023 eine Vorschlagsliste auf mit doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.

06.12.2022

Weisung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung zur Einführung landeseinheitlicher Sirenensignale für das Land MV

Bei Katastrophen einschließlich Großschadenslagen, sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen sowie über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
Eine Möglichkeit, die Aufmerksamkeit großer Bevölkerungsteile zu erreichen, ist die Warnung mittels Sirenen. Zur Vereinheitlichung der Sirenensignale auf Landesebene werden folgende Festlegungen getroffen:

06.12.2022

Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Blumenholz

Freiwilliger Landtausch: Blumenholz VIII Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Aktenzeichen: 5433.21 / 71 -012 VIII
I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der Freiwillige Landtausch Blumenhoiz VIII, Gemeinde Blumenholz und Burg Stargard, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.
Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Blumenholz
Gemarkung Usadel,  Flur 1, Flurstück 199/2
Gemarkung Usadel,  Flur 1, Flurstück 209
Gemarkung Usadel,  Flur 1, Flurstück 210
Gemarkung Usadel,  Flur 1, Flurstück 215
Gemarkung Usadel,  Flur 1, Flurstück 219/2

Gemeinde: Burg Stargard
Gemarkung Cammin,  Flur 2, Flurstück 238
Gemarkung Cammin,  Flur 2, Flurstück 239/3
Gemarkung Godenswege,  Flur 3, Flurstück 1/1

Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 445.442 m2. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall auch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0385/588 69320) eingesehen werden.

05.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - Notwendigkeit einer Ergänzungswahl der Gemeindevertretung Blumenholz

Die Gemeindewahlleitung hat am 02.12.2022 festgestellt, dass in der Gemeindevertretung Blumenholz auf Grund der Mandatsniederlegung des Bürgermeisters mehr als ein Drittel der Mandate nach § 60 LKWG unbesetzt sind.

05.12.2022

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - Notwendigkeit einer Wahl in besonderem Fall in der Gemeinde Blumenholz

Der Bürgermeister der Gemeinde Blumenholz, Herr Klaus Reimers, hat am 30.11.2022 sein Amt als Bürgermeister mit Wirkung vom 01.12.2022 niedergelegt.

Die Gemeindewahlleitung hat am 02.12.2022 gemäß § 45 Abs. 1 des  Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV die Notwendigkeit einer Neuwahl entsprechend § 44 Abs. 5 des LKWG MV festgestellt.

 

08.11.2022

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee
über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufgrund der §§ 5, 150 ff. der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 27.10.2022 die folgende Satzung beschlossen:

08.11.2022

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee   - Abwassergebührensatzung -

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 27.10.2022 folgende Satzung beschlossen:

28.03.2022

Postfach des Amtes Neustrelitz-Land ab 01. April 2022 nicht mehr verfügbar

Die Postfiliale Neustrelitz wird zum 31. März 2022 geschlossen.

17.03.2022

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blumenholz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Blumenholz vom 03.03.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Blumenholz vom 09.10.2019 erlassen:

16.03.2022

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Blumenholz

Die Gemeindevertretung Blumenholz hat in ihrer Sitzung am 03.03.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Blumenholz beschlossen.

08.03.2022

Bekanntmachung zu den Prüfberichten der überörtlichen Rechnungsprüfung für die amtsangehörigen Gemeinden - Prüfung der Haushaltsjahre 2019/2020

Durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die überörtliche Prüfung des Amtes „Neustrelitz-Land“ gemäß §§ 4, 6 und 7 Kommunalprüfungsgesetz M-V vorgenommen.

07.01.2022

Neue Steuerbescheide für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Für alle amtsangehörigen Gemeinden werden in der 02. Kalenderwoche 2022 neue Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer versendet. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bescheid um einen „Dauerbescheid“ bzw. „Mehrjahresbescheid“ handelt, d.h. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr