Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenzieritz

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17.09.2024

Neue Telefonnummern im Amt Neustrelitz-Land!!!

Die Mitarbeiter des Amtes Neustrelitz-Land sind ab sofort unter neue Rufnummern erreichbar. Die zentrale Nummer ist unverändert : 03981-45 75 0     Fax:  03981-45 75 12

Die Telefonnummern der Ansprechpartner entnehmen Sie bitte der beigefügten Telefonliste bzw. sind auf der

folgenden Seite bekanntgemacht: Amt Neustrelitz-Land - Die Amtsverwaltung

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage des § 129 i. V. m. § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 24.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

02.09.2024

Bekanntmachung der Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hohenzieritz (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07. Mai 2024 die neue Satzung der Gemeinde Hohenzieritz über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Hohenzieritz beschlossen.

27.08.2024

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt zur Ausführungsanordnung Freiwilliger Landtausch Blumenholz IX

  1. Im Freiwilligen Landtausch Blumenholz IX wird hiermit die Ausführung des Tauschplanes angeordnet (§ 103f Abs. 3 S. 2 und 3 FlurbG).
  2. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Tauschplanes wird der 20.08.2024 festgesetzt.
01.07.2024

Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über unbesetzte Mandate in der Gemeindevertretung Hohenzieritz

Gemäß § 46 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Herrn Peter Strobl als ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Hohenzieritz und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft unabhängiger Bürger frei.

25.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow

Am 24. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Stichwahlen zum Bürgermeister in den Gemeinden Blankensee und Grünow fest.

18.06.2024

Dank an alle ehrenamtlichen Wahlhelfer/innen

Sehr geehrte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,

für Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer/in am vergangenen Wahlsonntag danken wir Ihnen ganz herzlich. Sie haben mit Ihrer großartigen Unterstützung zum reibungslosen Ablauf bei der Stimmabgabe und der abschließenden Stimmenauszählung am Wahlsonntag beigetragen.

 

 

13.06.2024

Endgültige Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Am 12. Juni 2024 stellte der Wahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land die endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden fest.

05.06.2024

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2024/2025 der Gemeinde Hohenzieritz

Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat in ihrer Sitzung am 13.02.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Hohenzieritz beschlossen.

30.05.2024

Wahlbekanntmachung für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

 

Am 09. Juni 2024 finden

-          in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament und

-          in Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich die

           Kommunalwahlen  statt.

Gewählt werden in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

-               die Abgeordneten des Europäischen Parlaments

-               der Kreistag

-               die Gemeindevertretung

-               die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister

 Alle Wahlen dauern von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

 

24.05.2024

Informationen zur Briefwahl anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Wer aus persönlichen Gründen nicht direkt am 09. Juni 2024 wählen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Der Antrag befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wer mittels Briefwahl vor Ort wählen möchte, kann dies bei der Gemeindewahlbehörde tun. Das Briefwahllokal befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 27 und ist bis 07. Juni 2024 , 18.00 Uhr. Es hat keinen barrierefreien Zutritt.

08.05.2024

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die verbundenen Wahlen am 09. Juni 2024

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

26.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und Bürgermeisterwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 27. März 2024 die Wahlvorschläge zur Wahl der Gemeindevertretungen und Bürgermeisterwahlen in den 11 amtsangehörigen Gemeinden am 09. Juni 2024 zugelassen.
Sie werden hiermit gemäß § 21 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V, S. 586 ) öffentlich bekannt gegeben.

09.04.2024

Bekanntmachung über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Solarpark Hohenzieritz“ der Gemeinde Hohenzieritz

Die Gemeindevertretung Hohenzieritz hat am 16.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes durch Beschluss eingeleitet. In ihrer Sitzung am 13.02.2024 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt und zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Der Geltungsbereich wird in der Übersichtskarte dargestellt. Der Vorhabenträger, die Energiepark Hohenzieritz GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit der mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH, beabsichtigt in der Gemeinde Hohenzieritz die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

26.03.2024

Bekanntmachung des STALU - Biotop- und Lebensraumtypenkartierung inklusive Seen 2024 M-V

Bereich Mecklenburgische Seenplatte im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) soll eine Kartierung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (im Folgenden: LRT) durchgeführt werden. Die Kartiergebiete sind in nachfolgender Karte verzeichnet.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.