Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenzieritz

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31.08.2021

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 04.08.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz vom 24.10.2019 erlassen:

30.08.2021

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

28.07.2021

Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mandatsträgern der Gemeindevertretung Hohenzieritz

In der Zusammensetzung der am 26.Mai 2019 gewählten Gemeindevertretung Hohenzieritz ist folgende Änderung eingetreten:

28.06.2021

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz vom 27. Juni 2021

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2021 das endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenzieritz vom 27. Juni 2021 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

16.06.2021

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hohenzieritz zur Bürgermeisterwahl am 27. Juni 2021

  1. Am 27.06.2021 findet in der Gemeinde Hohenzieritz die Bürgermeisterwahl statt. Gewählt wird der Bürgermeister der Gemeinde Hohenzieritz. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  1. Die Gemeinde Hohenzieritz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindezentrum in Hohenzieritz, Schulstraße 1, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05.06.2021 zugestellt wurden, ist der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Hohenzieritz am gemäß Anlage 1 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.

28.05.2021

Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz

  1. Am 27. Juni 2021 findet in der Gemeinde Hohenzieritz die Wahl des Bürgermeister statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  2. Die Gemeinde Hohenzieritz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindezentrum in Hohenzieritz, Schulstraße 1, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05. Juni 2021 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann.
  3. Das Briefwahlergebnis für die Wahl des Bürgermeisters wird zusammen mit dem Urnenwahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt.
  4. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenzieritz eingetragen ist.
  5. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, das sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person
  6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat unter Einhaltung aller derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
17.05.2021

Friedhofsgebührenordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 33 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

17.05.2021

Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirchen zu Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

03.05.2021

Umfrage des ÖPNV in der Seenplatte: Die Bürger sind gefragt

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte führt ab dem 3. Mai 2021 eine Bürger-Befragung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch. Ausgehend von der Internetseite www.seenplatte-mobil.de können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Erfahrungen, Vorschlägen und Ideen in die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans einbringen.

30.04.2021

Informationen der kreislichen Pflegestützpunkte - ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen für pflegebedürftige Menschen

Seit über einem Jahr leben wir unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Alle Bereiche unseres Alltags sind mehr oder weniger davon betroffen. Dabei sind ältere und pflegebedürftige Menschen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ihre Versorgung und Pflege sicherzustellen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, an deren Realisierung verschiedene Leistungsanbieter und Instanzen mitwirken. So sind auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen im Auftrag der Pflegekassen im Einsatz. Beispielsweise können sie im Haushalt unterstützen, Einkäufe erledigen, Arzt- oder Behördentermine begleiten, vorlesen oder gemeinsame Spaziergänge anbieten.

26.04.2021

Bekanntmachung über zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.April 2021 folgenden Wahlvorschlag für die am 27.Juni 2021 stattfindende Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz zugelassen:

 

Name, Vorname

Beruf oder Stand

Geburtsjahr

Wohnort

Einzelbewerber

Strobl, Peter

Tischlermeister

1953

Hohenzieritz

 

Gemäß § 66 Absatz 1 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat Herr Strobl erklärt, dass er keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt hat.

21.04.2021

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. Mai 2021 Wahlberechtigte aus den oben genannten Wahlgebieten als Mitglieder für die Wahlvorstände in den Gemeinden und für den Briefwahlvorstand im Amt Neustrelitz-Land für die am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahlen sowie Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern vorzuschlagen.
Vorschläge sind bei der Gemeindebehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz oder unter der TelefonNr.: 03981-457534 bzw. 457520 einzureichen. Die Meldung kann auch an die email-Adresse wahl@amtneustrelitz-land.de erfolgen.

15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ab Freitag, den 16.04.2021 umfangreiche Einschränkungen aufgrund der angespannten Lage

Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

09.04.2021

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung für die Bundes- und Landtagswahlen am 26.September 2021 in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.1.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1,13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V 2020 S. 334) i.V.m § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBI. M-V 2014, S. 476, ber. 2015,148), in den zuletzt gültigen Fassungen sowie dem Erlass des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Innenministerium zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17.August 1994 (Amtsbl. M-V 1994, S.899) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und
Europa vom 31. März 2017 (Amtsbl. M-V 2017, S.266) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

07.04.2021

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

                                     Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17                                   Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).

Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils geltenden Fassung fordere ich die nach § 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 17, Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III auf.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

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sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr