Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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25.08.2026

Allgemeine Informationen zu den Landtagswahlen am 20. September 2026

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des 09. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 werden bis zum 29. August 2026 zugestellt oder sind bereits zugestellt worden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeindeberhörde stellen. 

25.08.2026

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026

Das Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 31. August 2026 bis 04. September 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag 8:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr

Freitag 9:00-12:00 Uhr

im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Wahlberechtigten haben ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Daten von anderen Personen darf das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis nur wahrgenommen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

20.08.2026

Bekanntmachung über einen Mandatswechsel in der Gemeindevertretung Kratzeburg

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass in der Zusammensetzung der am 09. Juni 2024 gewählten Gemeindevertretung Kratzeburg folgende Änderung eingetreten ist:

Die nach dem Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kratzeburg bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerberin

Frau Sabine Albrecht

hat gemäß § 23 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. § 65 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung mit Wirkung vom 09. Juli 2026 ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Kratzeburg niedergelegt.

11.08.2026

Bekanntmachung über das Ausscheiden eines Mandatsträgers der Gemeindevertretung Kratzeburg

Hiermit wird öffentlich bekannt gegeben, dass in der Zusammensetzung der am 09. Juni 2024 gewählten Gemeindevertretung Kratzeburg folgende Änderung eingetreten ist:

Die nach dem Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Kratzeburg bei der Kommunalwahl am 09. Juni 2024 in die Gemeindevertretung gewählte Bewerberin

Frau Sabine Albrecht

hat gemäß § 23 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i. V. m. § 65 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung mit Wirkung vom 09. Juli 2026 ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Kratzeburg niedergelegt.

28.07.2026

Information über die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Moorbodenschutzkonzeptes

Moore sind vom Wasser geprägte Naturräume, die große Mengen Kohlenstoff speichern und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig stabilisieren sie den Wasserhaushalt, verbessern das Waldklima und bieten zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten einen geschützten Lebensraum.

20.07.2026

Bekanntmachung Bekanntmachung der Genehmigung der Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“, der Gemeinde Kratzeburg

Die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg am 16.03.2026 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „ Glasmanufaktur Dalmsdorf“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 22.05.2026, Az: 1500/2026-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurden am 14.07.2026 erfüllt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan dargestellt. In der Planzeichnung erfuhren inhaltlich 2 zeichnerische Festsetzungen eine Änderung. Hierbei handelte es sich dabei um die Beschriftung des SO 1 innerhalb der festgesetzten Sondergebietsflächen SO 1 MANUF, die auf die Bezeichnung SO GH  Gesundheit / B Bildung (z. B.: Schulungsräume) und G Gastro (Gastronomie mit Freifläche), welche geändert wurde. In der Planzeichenerklärung wurde die Bezeichnung für das sonstige Sondergebiet SO 1 (§11 BauNVO) – Manufaktur (MANUF) redaktionell auf SO 1 Gesundheit / Bildung / Gastronomie (GH / B / Gastro) geändert.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ tritt mit der Bekanntmachung am 21.07.2026 als Satzung in Kraft.

12.05.2026

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahlen am 20. September 2026 sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

12.05.2026

Ausschreibung des Amtes Neustrelitz-Land für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson

Für die Schiedsstelle des Amtes Neustrelitz-Land mit Ihren amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ab November 2026 neu zu besetzen.

12.05.2026

Keine Sprechstunden am 15. Mai 2026 im Amt Neustrelitz-Land

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Amtes Neustrelitz-Land am Freitag, dem 15. Mai 2026 geschlossen.

28.04.2026

Aufforderung der Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Landtagswahl am 20. September 2026

Zur Bildung der Wahlvorstände werden hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf    § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 30.06.2026 bei der Wahlbehörde, Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz zu benennen.

01.04.2026

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2026/2027 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 16.03.2026 den Haushalt 2026/2027 für die Gemeinde Kratzeburg beschlossen.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung 2026/2027 der Gemeinde Kratzeburg wird hiermit bekannt gemacht.

20.03.2026

Jahresabschluss der Gemeinde Kratzeburg zum 31.12.2022

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Kratzeburg zum       31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 03. März 2026 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Kratzeburg festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2022 zu entlasten.

11.02.2026

Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung seit 7. Februar 2026

Die Amtsverwaltung Neustrelitz-Land informiert darüber, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen hat. Ziel der Verordnung ist es, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Gleichzeitig werden bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst. Diese Verordnung ist mit Veröffentlichung am 07.Februar 2026 in Kraft getreten.

05.02.2026

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Dalmsdorf“ - Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark Dalmsdorf“ mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt. Es wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Neustrelitz-Land. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an den Planungen zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

19.12.2025

Satzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 17.12.2025 folgende Satzung:

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Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.