Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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26.03.2024

Bekanntmachung des STALU - Biotop- und Lebensraumtypenkartierung inklusive Seen 2024 M-V

Bereich Mecklenburgische Seenplatte im Auftrag des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Im Auftrag des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) soll eine Kartierung aller nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (NatSchAG M-V) in Verbindung mit § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Biotope (beide zusammen im Folgenden: geschützte Biotope) und die Erfassung und Bewertung von Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (im Folgenden: LRT) durchgeführt werden. Die Kartiergebiete sind in nachfolgender Karte verzeichnet.

18.03.2024

Weiterhin eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes im Amt Neustrelitz-Land

Das Einwohnermeldeamt ist weiterhin bis voraussichtlich zum 30. April 2024 dienstags und donnerstags ohne Terminvereinbarung und freitags nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar.

Da auch die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist, bitten wir um Nachfragen, Mitteilungen u. ä. auf elektronischem Wege unter info@amtneustrelitz-land.de oder meldeamt@amtneustrelitz-land.de.

07.03.2024

Bekanntmachung zur Wahl am 09.Juni 2024 - Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses des Amtes Neustrelitz-Land sowie Sitzungstermine zur Zulassung von Wahlvorschlägen und Bestätigung der Wahlergebnisse

Gemäß Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land wurde für Kommunalwahlen ein gemeinsamer Gemeindewahlausschuss für die amtsangehörigen Gemeinden gebildet.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und acht weiteren Beisitzern.

06.03.2024

Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln zum Waldbrandschutz

Waldbrände werden zumeist durch fahrlässiges oder im schlimmsten Fall durch vorsätzliches Verhalten ausgelöst. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur ein bis drei Prozent aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück. Der Grund ist, dass Gewitter bei uns in der Regel mit Niederschlag einhergehen und so einzelne Blitzschläge gleich gelöscht werden. Da die meisten Brände durch fahrlässiges Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Dazu zählen:

27.02.2024

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13.01.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1, 13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 334)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2023 (GVOBI. M-V S. 891) i. V. m. § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 06.05.2020 (GVOBI. M-V 2020, S. 410) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

27.02.2024

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2024/2025 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.02.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Kratzeburg beschlossen.

22.02.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pieverstorf

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pieverstorf findet am Samstag, dem 09. März 2024 um 16.00 Uhr im „Flatterhus“ (Feuerwehrhaus, Nationalparkinformation) Dorfstr. 32A, 17237 Kratzeburg statt.

06.02.2024

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“ der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht. Gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung.

24.01.2024

Besetzung des Gemeindewahlausschusses - Aufforderung zur Benennung von Wahlberechtigten

Nach § 1 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung wurden durch die amtsangehörigen Gemeinden die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt Neustrelitz-Land übertragen.

Der Wahlausschuss besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzender und acht weiteren Mitgliedern.

Wahlausschussmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich, überparteilich und unabhängig aus; sie haben Anspruch auf Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit. Auf § 12 Absatz 2 LKWG M-V wird hingewiesen.

Die in den Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 08. Februar 2024 Wahlberechtigte der oben genannten Wahlgebiete als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Wahlen der Gemeindevertretungen und der Bürgermeister am 09. Juni 2024 vorzuschlagen.

Vorschläge sind einzureichen bei der Gemeindewahlbehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5 in 17235 Neustrelitz oder telefonisch  (Tel.-Nr.: 03981/45750 ). Diese können aber auch per e-mail an die Adresse: wahl@amtneustrelitz-land.de gesendet werden.

24.01.2024

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden 117 engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

22.12.2023

Kommunale Zusammenarbeit mit dem Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte - Vollstreckungsangelegenheiten werden ab 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte übernommen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Aufgaben der Vollstreckung werden ab dem 01.01.2024 vom Amt Mecklenburgische Kleinseenplatte in Mirow übernommen.

13.12.2023

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl in den amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586), fordere ich die nach § 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/Bürgermeisterinnen und Gemeindevertretungen am 9. Juni 2024 auf.

22.08.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Dalmsdorf II"

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dalmsdorf II“ aufzustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 17 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich der Ortslage Dalmsdorf.

22.08.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Dalmsdorf"

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Dalmsdorf zustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die PPA Projektplanungsagentur GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: PPA Projektplanungsagentur GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 38 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich
der Ortslage Dalmsdorf.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 26.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

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Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr