Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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29.03.2022

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 14.03.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg vom 14.10.2019 erlassen:

28.03.2022

Postfach des Amtes Neustrelitz-Land ab 01. April 2022 nicht mehr verfügbar

Die Postfiliale Neustrelitz wird zum 31. März 2022 geschlossen.

10.03.2022

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2022/2023 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 31.01.2022 den Haushalt 2022/2023 für die Gemeinde Kratzeburg beschlossen.

10.03.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Kratzeburg

Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Kratzeburg lädt zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein. Diese findet am Samstag, dem 26. März 2022 um 10.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Kratzeburg statt.

08.03.2022

Bekanntmachung zu den Prüfberichten der überörtlichen Rechnungsprüfung für die amtsangehörigen Gemeinden - Prüfung der Haushaltsjahre 2019/2020

Durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde die überörtliche Prüfung des Amtes „Neustrelitz-Land“ gemäß §§ 4, 6 und 7 Kommunalprüfungsgesetz M-V vorgenommen.

07.01.2022

Neue Steuerbescheide für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Für alle amtsangehörigen Gemeinden werden in der 02. Kalenderwoche 2022 neue Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer versendet. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bescheid um einen „Dauerbescheid“ bzw. „Mehrjahresbescheid“ handelt, d.h. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.

23.12.2021

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die zweite Satzungsänderung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

23.12.2021

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 20.09.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

23.12.2021

Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kratzeburg mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.

Nach Beschlussfassung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen veröffentlicht und am 20.12.2021 der Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsaufsichtlichen Feststellung angezeigt.

23.12.2021

3. Änderungssatzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 05.07.2021 die dritte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

23.12.2021

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Auf Grundlage der §§ 5 und 44 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467), der §§ 1 -3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), in Verbindung mit den §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom
21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1498), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Kratzeburg am 05. Juli 2021 folgende Satzung erlassen:

12.11.2021

Bekanntmachung über die Berufung der Gemeindewahlleitung

Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlleitung für Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden wie folgt berufen:

08.11.2021

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pieverstorf

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pieverstorf am

Sonntag, den 05.12.2021 um 09.00 Uhr im „Flatterhus“ (Feuerwehrhaus, Nationalparkinformation) Dorfstr. 32A, in Kratzeburg

werden alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pieverstorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz) herzlich eingeladen.

14.10.2021

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 20.09.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg vom 16.09.2013 erlassen:

04.10.2021

Bundestags- und Landtagswahl vom 26. September 2021 - Dank an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Bundes- und Landtagswahlen 2021 liegen hinter uns, für viele Beteiligte war es ein spannender, aber auch stressiger Sonntag. Besonders für die in unseren amtsangehörigen Gemeinden berufenen 104 Mitgliedern in den Wahlvorständen, die in den Wahllokalen ehrenamtlich ihren Dienst verrichtet haben.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

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Fax (03981) 45 75 12

 

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Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

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sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr