Im Bodenordnungsverfahren Wokuhl-Dabelow werden gern. § 63 Abs. 2 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in Verbindung mit § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung unter Berücksichtigung begründeter Einwendungen festgestellt.