Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan „Rödlin-Blankenseer Straße-Inselweg“, für die Gemeinde Blankensee
Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 30.04.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rödlin-Blankenseer Straße-Inselweg“ nach § 13a BauGB gefasst. Für Teile des Plangebietes gilt derzeit eine Veränderungssperre, die den Planungsvorbereitungen dient und bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes den Bestand sichert. Mit Beschluss vom 27.01.2026 wurde der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan „Rödlin – Blankenseer Straße – Inselweg“, die Begründung und die FFH-Vorprüfung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich des Bebauungsplanes „Rödlin – Blankenseer Straße – Inselweg“ befindet sich südlich des Dorfkerns von Rödlin beidseits entlang der Straße Inselweg. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 24/1, 24/4, 25/1, 25/2, 26 (teilweise), 30 und 31 (teilweise) der Flur 6, in der Gemarkung Rödlin.