Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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21.09.2023

Stellenangebot Leiter/in Fachbereich Bau (m/w/d)

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum 01.10.2024 eine unbefristete Vollzeitstelle als

Leiter/in des Fachbereiches Bau (w/m/d)

zu besetzen.

21.09.2023

Stellenangebot Sachbearbeiter/in Tiefbau (m/w/d)

Beim Amt Neustrelitz-Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sachbearbeiter/in Tiefbau (w/m/d)

im Bereich des Bauamtes zu besetzen.

19.09.2023

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Klein Vielen

Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Klein Vielen findet am Freitag, dem 20. Oktober 2023 um 18.00 Uhr im Gemeindezentrum in Peckatel statt (es ist keine öffentliche Veranstaltung, nur Mitglieder sind zugelassen).

19.09.2023

Bekanntmachung des Straßenbauamtes Schwerin über die Durchführung von Baugrunderkundungen B 96 Ausbau Neubrandenburg Neustrelitz - Großbohrtechnik

Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B 96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz auszubauen.

Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden im Bereich der Stadt Burg Stargard, der Gemeinden Groß Nemerow, Holldorf und Blumenholz sowie der Städte Neubrandenburg und Neustrelitz folgende Vorarbeiten erforderlich:

18.09.2023

Weiterhin Einschränkungen im Einwohnermeldeamt sowie in der Wohngeldstelle

Das Einwohnermeldeamt ist weiterhin nur eingeschränkt erreichbar. 

Aufgrund einer Programmumstellung bleibt das Einwohnermeldeamt in der Zeit vom 18. September bis zum 27. September 2023 geschlossen. In diesem Zeitraum können Bürgerinnen und Bürger keinerlei Dokumente beantragen oder abholen. An- und Ummeldungen, die Erstellung von Melde- und Lebensbescheinigungen sowie die Beantragung von Führungszeugnissen sind ebenfalls nicht möglich.

Auch die Wohngeldstelle muss aus betrieblichen Gründen am Dienstag, dem 26. September 2023 geschlossen bleiben.

08.09.2023

Satzungsbeschluss für die Klarstellungssatzung der Gemeinde Grünow für den Ort Ollendorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB

Die von der Gemeindevertretung Grünow in der Sitzung am 06.07.2023 beschlossene Klarstellungssatzung
der Gemeinde Grünow für den Ort Ollendorf nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird hiermit bekannt gegeben.
Die Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.

31.08.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Gruenow zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Grünow in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

22.08.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Dalmsdorf II"

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Dalmsdorf II“ aufzustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: ENVIRA IPP DevCo 4 GmbH & Co. KG
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 17 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich der Ortslage Dalmsdorf.

22.08.2023

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Dalmsdorf"

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 26.06.2023 den Beschluss gefasst, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Dalmsdorf zustellen. Der Bereich des Bebauungsplanes ist in der beigefügten Karte dargestellt. Der Vorhabenträger, die PPA Projektplanungsagentur GmbH, beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer
Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Träger des Planverfahrens: PPA Projektplanungsagentur GmbH
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 38 ha. Die Fläche ist eine große Ackerfläche südlich
der Ortslage Dalmsdorf.

11.07.2023

Bekanntmachung des Vermessungsingenieur Täger zur Offenlegung der Niederschrift über einen Grenztermin

Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin für das Vermessungsobjekt:

Gemeinde: Blankensee
Gemarkung: Blankensee
Flur: 25
Flurstück: 36/1
Lagebezeichnung: Uferweg

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBL. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Godendorf zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung am 19.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 26.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Carpin zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Carpin in ihrer Sitzung am 28.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650) beschließt die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow in ihrer Sitzung am 15.06.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

11.07.2023

4. Änderungssatzung der Gemeinde Klein Vielen zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBI. M-V S. 650), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Klein Vielen in ihrer Sitzung am 22.05.2023 die vierte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

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Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr