Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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19.12.2025

Satzung der Gemeinde Kratzeburg zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 17.12.2025 folgende Satzung:

19.12.2025

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Amtes Neustrelitz-Land zum Jahreswechsel 2025/2026

Das Amt Neustrelitz-Land ist zum Jahreswechsel 2025/2026 nur eingeschränkt erreichbar.

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Godendorf zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung am 12.12.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Blumenholz zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Blumenholz in ihrer Sitzung am 11.12.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Userin zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Userin in ihrer Sitzung am 26.11.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Carpin zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Carpin in ihrer Sitzung am 08.12.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Blankensee zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Blankensee in ihrer Sitzung am 26.11.2025 folgende Satzung:

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Klein Vielen zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Klein Vielen in ihrer Sitzung am 08.12.2025 folgende Satzung:

04.12.2025

Stellungnahme der Gemeinde Klein Vielen zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5 (5) - Vorranggebiete für Windenergieanlagen

In einer erweiterten Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Klein Vielen am 01. Dezember 2025 wurde Stellung zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5 (5) - Vorranggebiete für Windenergieanlagen genommen.

01.12.2025

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee zur 1.Änderung der Abwassergebührensatzung 2025

1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung)

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 15.10.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) erlassen:

01.12.2025

Bekanntmachung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee zur 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V, S. 650) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 15.10.2025 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen erlassen:

20.11.2025

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte - Einladung zur Informationsveranstaltung

Beteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung zu Windenergiegebieten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgischen Seenplatte

Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Sehr geehrte Damen und Herren, vom 13. Oktober 2025 bis zum 12. Dezember 2025 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum o. g. Planentwurf statt.

04.11.2025

Hinweise zum Geflügelpestausbruch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Geflügelpestausbruch in Lychen - Teile des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von Schutz- und Überwachungszonen betroffen

In einem Geflügelbestand in der Gemeinde Lychen (Landkreis Uckermark, Brandenburg) wurde das hochpathogene aviäre Influenza-A Virus, Subtyp H5N1 durch virologische Untersuchung nachgewiesen. Damit wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist in Teilen von den errichteten Schutz- und Überwachungszonen betroffen.

23.10.2025

Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2021

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.Dezember 2021 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 19.11.2024 der Gemeindevertretung empfohlen, den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2021 zu entlasten.

23.10.2025

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“, der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 15.09.2025 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ gefasst. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ und die Begründung nach § 13a BauGB wurde zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

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