Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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20.09.2024

Bekanntmachung der Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Grünow (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16. April 2024 die neue Satzung der Gemeinde Grünow über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Grünow beschlossen.

20.09.2024

Erneute Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Klein Vielen

Die Gemeindevertretung Klein Vielen hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Klein Vielen beschlossen.

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Userin

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Userin vom 18.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Klein Vielen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Klein Vielen vom 19.08.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die folgende Satzung erlassen.

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Godendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Godendorf vom 16.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

19.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Grünow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Grünow vom 05.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

19.09.2024

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“ der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht bestätigt. Eine erneute Auslegung ist in der Zeit vom 15.02. bis zum 15.03.2024 erfolgt. Am 12.07.2024 wurde die Satzung unter einer Maßgabe, Auflagen und einem Hinweis genehmigt. 

19.09.2024

Erneute Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Godendorf

Die Gemeindevertretung Godendorf hat in ihrer Sitzung am 05.02.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Godendorf beschlossen.

18.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 02.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die folgende Satzung erlassen.

18.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 27.08.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

17.09.2024

Hinweis auf das Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde

Gemäß § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass jeder Bürger Widerspruch gegen Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben kann.

17.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Kratzeburg

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 15.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

17.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Vielen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Klein Vielen vom 15.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

13.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164,ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow vom 05.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
folgende Satzung erlassen:

12.09.2024

Bekanntmachung der Hauptsatzung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow vom 11.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen:

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