Bekanntmachung zur Auslage der Antragsunterlagen gem. § 9 Abs. 3 StrWG - MV
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg hat auf der Grundlage des § 9 StrWG - MV in der Sitzung am 15.12.2022 für den im ausliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Teileinziehung des öffentlichen Weges (Dorfstr.) in Kratzeburg – Gem. Kratzeburg, Fl. 1, Flst. 65/3 beschlossen.