Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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21.12.2021

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Blankensee

Auf Grundlage der §§ 5 und 44 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467), der §§ 1 -3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), in Verbindung mit den §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom
21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1498), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Blankensee am 29. Juni 2021 folgende Satzung erlassen:

21.12.2021

Schlussfeststellung im Bodenordnungsverfahren Blankensee

Das Bodenordnungsverfahren Blankensee, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wird gem.
§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
(LwAnpG) mit folgender Feststellung abgeschlossen:

24.11.2021

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung und des/der ehrenamtlichen Bürgermeister/s/in am 30. Januar 2022 in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 16. November 2021 folgende Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung und des/ ehrenamtlichen Bürgermeister/s/in am 30. Januar 2022 in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zugelassen:

23.11.2021

Bekanntmachung der 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 08.09.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz vom 24.10.2019 erlassen:

19.11.2021

Bekanntmachung über den Jahresabschluss der Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Wokuhl-Dabelow zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der
Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Wokuhl-
Dabelow festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

15.11.2021

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee

Auf der Grundlage der §§ 5, 150 ff der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) und der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee vom 27.11.2019 wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee in der Sitzung am 28.10.2021 folgende Satzung beschlossen:

15.11.2021

Satzung des Abwasserbeseitigungszweckverbandes Tollensesee über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksentwässerungsanlagen

Aufgrund der §§ 5, 150 ff. der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) sowie der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12.04.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2021 (GVOBl. M-V S. 1162) nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 28.10.2021 die folgende Satzung beschlossen:

12.11.2021

Bekanntmachung über die Berufung der Gemeindewahlleitung

Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlleitung für Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden wie folgt berufen:

08.11.2021

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Pieverstorf

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Pieverstorf am

Sonntag, den 05.12.2021 um 09.00 Uhr im „Flatterhus“ (Feuerwehrhaus, Nationalparkinformation) Dorfstr. 32A, in Kratzeburg

werden alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Pieverstorf gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf (§ 9 Abs. 1 Bundesjagdgesetz) herzlich eingeladen.

05.11.2021

Corona-Schutzimpfaktionen ohne Termin in einzelnen Gemeinden

In den amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz und Möllenbeck finden in den kommenden Wochen

Coronaschutz-Impfaktionen gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 statt. Eine Anmeldung ist im Voraus nicht notwendig !

Die Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist der wirksamste Schutz von COVID-19 und einer Ausbreitung des Virus.

 

04.11.2021

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Carpin

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Carpin am

Freitag, den 19.11.2021 um 18.00 Uhr im Feuerwehrgebäude in Carpin, Lindenstraße 46,

werden Eigentümer von Grundflächen, die zur Jagdgenossenschaft Carpin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird, herzlich eingeladen.

29.10.2021

Bekanntmachung zur Wahl des Bürgermeister/in und zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow am 30. Januar 2022 - Sitzungstermine Gemeindewahlausschuss

Zur Prüfung und Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow tagt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Dienstag, dem 16. November 2021, um 17.00 Uhr.

Die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses erfolgt in der Sitzung am Montag, dem 31. Januar 2022, um 16.00 Uhr.

Im Falle einer Stichwahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin erfolgt die Feststellung dieses Wahlergebnisses am Montag, dem 14. Februar 2022, um 16.00 Uhr.

29.10.2021

Wahlbekanntmachung für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow am 30. Januar 2022

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der  Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Gemäß § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow auf.

Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.10.2021 findet die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung

am 30. Januar 2022 statt.

25.10.2021

Bekanntmachung über das Ausscheiden von Mandatsträgern der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow

Folgende nach dem Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Freie Wähler von Wokuhl-Dabelow bei der Kommunalwahl am 26.Mai 2019 in die Gemeindevertretung gewählten Bewerber haben ihr Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Wokuhl-Dabelow niedergelegt:

25.10.2021

Wahlbekanntmachung zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/in am 30. Januar 2022 in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/in in der amtsangehörigen Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Am 30. Januar 2022 findet auf Grund der Amtsniederlegung des ehemaligen Bürgermeisters eine Wahl aus besonderem Anlass entsprechend § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) statt. Eine evtl. Stichwahl ist für den 13. Februar 2022 vorgesehen.

Gemäß § 14 LKWG M-V fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters/Bürgermeisterin der Gemeinde Wokuhl-Dabelow am 30. Januar 2022 auf.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

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www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr