Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Blumenholz
Gemäß § 44 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Januar 2021 (GVOBl. M-V S. 68) fordere ich die nach § 15 Abs. 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber zur möglichst frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung in der Gemeinde Blumenholz auf.
Laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. Dezember 2022 findet die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung
am 19. März 2023 statt.