Bekanntmachungen der Gemeinde Blankensee

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15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ab Freitag, den 16.04.2021 umfangreiche Einschränkungen aufgrund der angespannten Lage

Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

09.04.2021

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung für die Bundes- und Landtagswahlen am 26.September 2021 in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.1.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1,13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V 2020 S. 334) i.V.m § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBI. M-V 2014, S. 476, ber. 2015,148), in den zuletzt gültigen Fassungen sowie dem Erlass des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Innenministerium zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17.August 1994 (Amtsbl. M-V 1994, S.899) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und
Europa vom 31. März 2017 (Amtsbl. M-V 2017, S.266) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

07.04.2021

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

                                     Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17                                   Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).

Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils geltenden Fassung fordere ich die nach § 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 17, Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III auf.

30.03.2021

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Rödlin

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Rödlin am
Montag, den 19.04.2021 um 18.30 Uhr - Treffpunkt: Fischerei Reimer Rödlin
werden Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rödlin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, herzlich eingeladen.

11.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Blankensee zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01.2021 der
Gemeindevertretung Blankensee empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Blankensee
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

03.03.2021

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung für das Beobachtungsgebiet Geflügelpest um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee

Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 27 der
Geflügelpest-Verordnung, des § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern sowie § 4 der Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden
Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in 17237 Blankensee, Trockenwerk 5 zum Beobachtungsgebiet
erklärt (siehe Karte).
Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Gemeinde Burg Stargard mit den Ortschaften
Burg Stargard, Quastenberg, Quastenberg Siedlung, Sabel, Teschendorf, Gramelow, Loitz,
Godenswege, Riepke, Cammin; die Gemeinde Holldorf mit den Ortschaften Holldorf, Rowa und
Ballwitz; die Gemeinde Groß Nemerow mit den Ortschaften Krickow, Tollenseheim, Bornmühle,
Bornshof, Zachow, Groß Nemerow, Klein Nemerow; die Gemeinde Möllenbeck mit den Ortschaften
Möllenbeck, Flatow, Quadenschönfeld, Quadenschönfeld Bahnhof, Stolpe, Warbende; die Gemeinde
Blankensee mit den Ortschaften Watzkendorf und Rödlin Ausbau; die Gemeinde Blumenholz mit
den Ortschaften Blumenhagen, Blumenholz, Friedrichshof, Ehrenhof, Wilhelminenhof, Weisdin,
Blumenholz Nebendorf, Wendfeld, Usadel; die Gemeinde Hohenzieritz mit der Ortschaft Prillwitz;
die Gemeinde Carpin mit den Ortschaften Bergfeld, Goldenbaum, Carpin, Dianenhof, Zinow,
Oberzinow, Ochsenkrug, Thurow, Schulzenhof; die Gemeinde Grünow mit den Ortschaften Grünow
und Ollendorf und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft mit den Ortschaften Cantnitz, Dolgen,
Koldenhof, Köllershof.

03.03.2021

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Errichtung eines Sperrbezirkes Geflügelpest um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee

In Blankensee wurde der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

Auf der Grundlage des § 24 des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit den § 21 der Geflügelpest-Verordnung, des    § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie § 4 der
Tierseuchenlandeszuständigkeitsverordnung werden Gebiete um den Ausbruchsbetrieb in Blankensee, Trockenwerk 5 zum Sperrbezirk erklärt (siehe Karte).
Der Sperrbezirk erstreckt sich über die Gemeinde Blankensee mit den Ortschaften Hasenhof, Tiedtshof, Warbende Ausbau, Friedrichsfelde, Tannenhof, Groß Schönfeld, Rödlin, Wanzka.

14.01.2021

Pressemitteilung der Landwerke M-V Breitband GmbH - Warnung vor Betrügern

Die Landwerke M-V Breitband GmbH, die mit dem geförderten Breitband-Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt sind, warnen vor Betrügern, die in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Rostock sowie Vorpommern-Greifswald unterwegs sind. Sie geben sich als beauftragte Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH aus und fordern an der Haustür „Verträge“ ein. Die trügerischen LANDWERKER haben es möglicherweise auf Kundendaten abgesehen.
In diesem Zusammenhang weisen die Landwerke M-V Breitband GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie an der Haustür weder Daten erfragen noch Verträge einsammeln.

14.01.2021

Mitteilung des Landkreises MSE zur Terminvergabe für Covid-19-Impfung

Die Terminvergabe für eine Covid-19-Impfung wird von der Landesregierung MV organisiert. Es werden zunächst in alphabetischer Reihenfolge alle Menschen im Alter über 80 Jahren, die nicht im Alten- und Pflegeheim sondern in der eignen Häuslichkeit wohnen, postalisch angeschrieben und über ihre Impfberechtigung informiert. Sie können sich dann telefonisch über ein Callcenter informieren und ihre Impftermine vereinbaren. Die entsprechende Rufnummer der Hotline wird in den Schreiben mitgeteilt.

08.09.2020

Haushaltssatzung der Gemeinde Blankensee für die Haushaltsjahre 2020 und 2021

Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 28.01.2020 die Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Blankensee mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.

24.08.2020

Die Gemeinde Blankensee sucht dringend einen Allgemeinmediziner.

In der Gemeinde Blankensee gibt es seit einiger Zeit leider keinen Allgemeinmediziner mehr. Es wird dringend nach einem Nachfolger gesucht. Die Gemeinde möchte interessierten Ärzten hierbei jede mögliche Unterstützung bieten.

11.05.2020

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes "Neuhof Mitte" der Gemeinde Blankensee

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankensee am 30.07.2019 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Neuhof Mitte", Neuhof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 09.03.2020, Az: 4333/2019-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage wurde am 06.05.2020 erfüllt.

16.03.2020

Bekanntmachung zum Spendenbericht 2019

Nach § 44 (4) der Kommunalverfassung des Landes MV dürfen die Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln.

Es ist jährlich ein Spendenbericht zu erstellen, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind.

07.02.2020

Jahresabschluss der Gemeinde Blankensee zum 31.12.2018

07.02.2020

Beschluss über die Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Blankensee

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.