Bekanntmachungen der Gemeinde Kratzeburg

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29.09.2021

Bekanntmachung des Amtes Neustrelitz-Land zum Umgang mit Fundtieren

Der Amtsvorsteher des Amtes Neustrelitz-Land, FB Bau und Ordnung, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz

hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender beauftragter Stelle zu erstatten und es besteht die Möglichkeit, dort das Fundtier abzuliefern:

16.09.2021

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

30.08.2021

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

15.06.2021

Satzung der Gemeinde Kratzeburg über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 (Hebesatzung)

Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeitig gültigen Fassung und des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg vom 07.06.2021 folgende Satzung erlassen:

03.05.2021

Umfrage des ÖPNV in der Seenplatte: Die Bürger sind gefragt

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte führt ab dem 3. Mai 2021 eine Bürger-Befragung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch. Ausgehend von der Internetseite www.seenplatte-mobil.de können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Erfahrungen, Vorschlägen und Ideen in die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans einbringen.

30.04.2021

Informationen der kreislichen Pflegestützpunkte - ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen für pflegebedürftige Menschen

Seit über einem Jahr leben wir unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Alle Bereiche unseres Alltags sind mehr oder weniger davon betroffen. Dabei sind ältere und pflegebedürftige Menschen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ihre Versorgung und Pflege sicherzustellen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, an deren Realisierung verschiedene Leistungsanbieter und Instanzen mitwirken. So sind auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen im Auftrag der Pflegekassen im Einsatz. Beispielsweise können sie im Haushalt unterstützen, Einkäufe erledigen, Arzt- oder Behördentermine begleiten, vorlesen oder gemeinsame Spaziergänge anbieten.

21.04.2021

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht - Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern

Die in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land vertretenen Parteien und Wählergruppen werden hiermit aufgefordert, bis zum 05. Mai 2021 Wahlberechtigte aus den oben genannten Wahlgebieten als Mitglieder für die Wahlvorstände in den Gemeinden und für den Briefwahlvorstand im Amt Neustrelitz-Land für die am 26. September 2021 stattfindenden Bundestagswahlen sowie Landtagswahlen Mecklenburg-Vorpommern vorzuschlagen.
Vorschläge sind bei der Gemeindebehörde im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz oder unter der TelefonNr.: 03981-457534 bzw. 457520 einzureichen. Die Meldung kann auch an die email-Adresse wahl@amtneustrelitz-land.de erfolgen.

15.04.2021

Pressemitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte - Ab Freitag, den 16.04.2021 umfangreiche Einschränkungen aufgrund der angespannten Lage

Seit dem 4. März liegt der Inzidenzwert im Landkreis über 100 und seit anderthalb Wochen über 150. „Mit der steigenden Inzidenz steigt auch die Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern. Wir müssen agieren, da eine Überlastung der Krankenhäuser in unserem Landkreis nicht zu verantworten ist. Uns ist bewusst, dass die umfangreichen Einschränkungen ab morgen im gesamten Landkreis und die bereits bekannt gegebenen Maßnahmen in den Kindergärten und Schulen eine Herausforderung im Alltag darstellen.“ fasst Thomas Müller, Stellvertretender Landrat zusammen. Die angespannte Lage in den Krankenhäusern und die Corona-Landesverordnung erfordern ein schnelles Handeln. Es werden alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Einschränkungen einzuhalten, damit die Inzidenzwerte schnellstmöglich sinken und die Maßnahmen wieder aufgehoben werden.

Der Landkreis erlässt die 47. Allgemeinverfügung, die ab Freitag, den 16. April in Kraft tritt. Die Allgemeinverfügung umfasst folgende Einschränkungen für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

09.04.2021

Allgemeinverfügung zur Regelung der Wahlwerbung für die Bundes- und Landtagswahlen am 26.September 2021 in den Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der Grundlage von § 22 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.1.1993 (GVOBI. M-V 1993, S. 42), Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBI. M-V S. 221) den §§ 1,13 und 16 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBI. M-V 2020 S. 334) i.V.m § 35 S. 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) vom 01.September 2014 (GVOBI. M-V 2014, S. 476, ber. 2015,148), in den zuletzt gültigen Fassungen sowie dem Erlass des Wirtschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Innenministerium zur Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern vom 17.August 1994 (Amtsbl. M-V 1994, S.899) und der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und
Europa vom 31. März 2017 (Amtsbl. M-V 2017, S.266) erlässt das Amt Neustrelitz-Land folgende Allgemeinverfügung:

07.04.2021

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

                                     Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Bundestagswahlkreis 17                                   Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III

Der Bundespräsident hat mit Anordnung vom 8. Dezember 2020 den 26. September 2021 als Termin für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag bestimmt (BGBl. I S. 2769).

Gemäß § 32 der Bundeswahlordnung (BWO) in der jeweils geltenden Fassung fordere ich die nach § 18 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I S. 2395) geändert worden ist, vorschlagsberechtigten Parteien und Wahlberechtigten zur möglichst frühzeitigen Einreichung der Kreiswahlvorschläge für den Bundestagswahlkreis 17, Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III auf.

18.03.2021

Jahresabschluss der Gemeinde Kratzeburg zum 31.12.2019

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der
Gemeinde Kratzeburg zum 31.Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.
Er hat sich dabei des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Neustrelitz bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem
abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 21.01. 2021 der
Gemeindevertretung Kratzeburg empfohlen, den Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Kratzeburg
festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2019 zu entlasten.

14.01.2021

Pressemitteilung der Landwerke M-V Breitband GmbH - Warnung vor Betrügern

Die Landwerke M-V Breitband GmbH, die mit dem geförderten Breitband-Ausbau in Mecklenburg-Vorpommern beauftragt sind, warnen vor Betrügern, die in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Rostock sowie Vorpommern-Greifswald unterwegs sind. Sie geben sich als beauftragte Mitarbeiter der Landwerke M-V Breitband GmbH aus und fordern an der Haustür „Verträge“ ein. Die trügerischen LANDWERKER haben es möglicherweise auf Kundendaten abgesehen.
In diesem Zusammenhang weisen die Landwerke M-V Breitband GmbH ausdrücklich darauf hin, dass sie an der Haustür weder Daten erfragen noch Verträge einsammeln.

14.01.2021

Mitteilung des Landkreises MSE zur Terminvergabe für Covid-19-Impfung

Die Terminvergabe für eine Covid-19-Impfung wird von der Landesregierung MV organisiert. Es werden zunächst in alphabetischer Reihenfolge alle Menschen im Alter über 80 Jahren, die nicht im Alten- und Pflegeheim sondern in der eignen Häuslichkeit wohnen, postalisch angeschrieben und über ihre Impfberechtigung informiert. Sie können sich dann telefonisch über ein Callcenter informieren und ihre Impftermine vereinbaren. Die entsprechende Rufnummer der Hotline wird in den Schreiben mitgeteilt.

10.12.2020

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“ , für die Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 19.10.2020 den Entwurf des B-Planes „1. Änderung B-Plan Glasmanufaktur Dalmsdorf“ und die Begründung zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung.

28.08.2020

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses B-Plan Nr. 01/2020 "Erweiterung B-Plan 01/2014 Dalmsdorf"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 30.07.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des B-Planes Nr. 01/2020 „Erweiterung B-Plan Nr. 01/2014 Dalmsdorf" zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes
nach §4 BauNVO beschlossen.

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