Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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21.01.2022

Wahlbekanntmachung zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung sowie zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Am 30. Januar 2022 findet in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow die Ergänzungswahl der Gemeindevertretung und die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Die Gemeinde Wokuhl-Dabelow bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Bürgerbegegnungszentrum in Wokuhl, Dorfstraße 22, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 08. Januar 2022 zugestellt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Wahlen in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow gemäß Anlage 1 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.

07.01.2022

Neue Steuerbescheide für die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Neustrelitz-Land

Für alle amtsangehörigen Gemeinden werden in der 02. Kalenderwoche 2022 neue Steuerbescheide für die Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungssteuer versendet. 

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem Bescheid um einen „Dauerbescheid“ bzw. „Mehrjahresbescheid“ handelt, d.h. Sie erhalten zukünftig nur noch einen Bescheid, wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben. Bitte heben Sie diesen Steuerbescheid auf und nehmen Sie diesen zu Ihren Unterlagen.

05.01.2022

Bekanntmachung zur Ergänzungswahl der Gemeindevertretung sowie zur Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow - Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Am 30. Januar 2022 findet in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow die Ergänzungswahl zur Gemeindevertretung sowie die Wahl des Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den geannten Wahlen in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis 14. Januar 2022 während der zur Zeit geltenden Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 16, -Einwohnermeldeamt - für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Amt Neustrelitz-Land die 3-G-Regel für Besucher gilt, die Termine in der Amtsverwaltung Neustrelitz-Land wahrnehmen. Der Zutritt ist also nur für Geimpfte, Genesene und Getestete gestattet. Wer nicht geimpft ist, muss einen Corona-Schnelltest aus einem der Bürgerteststellen vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend.

05.01.2022

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land

Auf der am 16.12.2021 stattgefundenen Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land wurde der Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss über die Durchführung und wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung zur Kenntnis genommen.

29.12.2021

Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Möllenbeck

Auf Grundlage der §§ 5 und 44 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467), der §§ 1 -3 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBI. M-V S. 166), in Verbindung mit den §§ 1 und 25 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom
21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3096) und § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1498), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Möllenbeck am 16. Dezember 2021 folgende Satzung erlassen:

29.12.2021

3. Änderungssatzung der Gemeinde Klein Vielen zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 04.08.1992 (GVOBI. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Art. 1 2. ÄndVO vom 14.08.2018 ( GVOBI. M-V S. 338) sowie der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Klein Vielen in ihrer Sitzung am 23.08.2021 die dritte Satzungsänderung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Umlage des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Tollense/Obere Havel“.

23.12.2021

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die zweite Satzungsänderung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

23.12.2021

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Userin

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Userin in ihrer Sitzung am 25.08.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

23.12.2021

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Kratzeburg

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 20.09.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

23.12.2021

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Klein Vielen

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Klein Vielen in ihrer Sitzung am 25.10.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

23.12.2021

1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Carpin

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Carpin in ihrer Sitzung am 16.08.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

23.12.2021

Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kratzeburg mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.

Nach Beschlussfassung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen veröffentlicht und am 20.12.2021 der Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsaufsichtlichen Feststellung angezeigt.

23.12.2021

Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Carpin

Die Gemeindevertretung Carpin in ihrer Sitzung am 13.12.2021 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 der Gemeinde Carpin mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.

Nach Beschlussfassung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen veröffentlicht und am 20.12.2021 der Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsaufsichtlichen Feststellung angezeigt.

23.12.2021

Nachtragshaushaltssatzung 2021 des Amtes Neustrelitz-Land

Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 des Amtes Neustrelitz-Land mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.

Nach Beschlussfassung wurde die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit allen Anlagen veröffentlicht und am 21.12.2021 der Fachaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsaufsichtlichen Feststellung angezeigt.

23.12.2021

2. Änderungssatzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow in ihrer Sitzung am 05.10.2021 die zweite Satzungsänderung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

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