Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenzieritz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen.